Kein Alkohol mehr: Jugendliche unter
16 Jahren werden ab 2007 trocken gelegt
- Verkaufsverbot galt bisher nur in Gaststätten
- Bisher lediglich öffentlicher Konsum untersagt
Jugendlichen unter 16 Jahren darf ab 1. Jänner 2007 kein Alkohol mehr verkauft bzw. ausgehändigt werden. Bisher war das Verbot lediglich auf Gaststätten beschränkt, weil die Abgabe von alkoholischen Getränken von der Gewerbeordnung untersagt wurde.
Auch bisher verboten war für unter 16-Jährige der öffentliche Konsum von Wein, Bier und sonstigen Spirituosen. Der Erwerb in Supermärkten allerdings nicht. Obwohl gesetzlich nicht untersagt, hatten sich manche Unternehmen jedoch freiwillig Eigenbeschränkungen unterworfen, um der jüngsten Käuferschicht den Kauf von Alkohol zu verbieten.
(apa/red)
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