Warten auf Elsner geht weiter: Ex-BAWAG- Chef nach Gerichtsentscheid im Krankenhaus
- Höchstgericht lehnte Einspruch gegen Auslieferung ab
- Anwalt: Neuer Antrag auf Verschiehbung kommt
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im Jahr 1922 bis heute
Die Auslieferung des ehemaligen BAWAG-Chefs Helmut Elsner nach Österreich wird wohl noch ein wenig auf sich warten lassen. Nachdem der Kassationsgerichtshof in Paris den Einspruchabgewiesen und die Überstellung damit bestätigt hat, kündigte der französische Anwalt Elsners, Gerard Baudoux, an, dass sein Mandant in die Universitätsklinik "La Timone" in Marseille eingeliefert worden sei und er am Donnerstag bei Gericht in Aix-en-Provence einen neuen Antrag auf Verschiebung der Auslieferung stellen werde.
Für Aufregung sorgte weiters ein Zeitungsbericht ("Oberösterreichische Nachrichten", Donnerstagausgabe), wonach Elsner im Herbst 2000 bei einer Krisensitzung im BAWAG-Vorstand erklärt habe, den BAWAG-Prüfbericht mit der damaligen Notenbankdirektorin Gertrude Tumpel-Gugerell abgesprochen zu haben. Der frühere BAWAG-Vorstand Christian Büttner habe Ende Oktober 2000 einen entsprechenden Aktenvermerk beim Notar deponiert.
Justiz: "Überstellung steht nichts im Weg"
Nach der Entscheidung des französischen Höchstgerichtes hatte es von Seiten der österreichischen Justizbehörden geheißen, grundsätzlich stehe "einer Überstellung auf Grund des europäischen Haftbefehls nun nichts im Weg". Es sei Angelegenheit der französischen Exekutive, die Überstellung des 71-jährigen Elsner aus Frankreich nach Österreich im Zusammenwirken mit ihren österreichischen Kollegen durchzuführen. Beim Gericht in Aix-en-Provence, das die Durchführung der Überstellung Elsners konkret umsetzen muss, war Mittwoch niemand zu erreichen.
Berufung gegen Auslieferung abgewiesen
Das französische Höchstgericht, die "Cour de Cassation", hat die Berufung Elsners gegen seine Auslieferung nach Österreich mit der Begründung abgewiesen, dass das Verfahren beim Gericht erster Instanz in Aix-en-Provence formal völlig korrekt abgelaufen sei. Der Generalanwalt hatte in der Verhandlung am Vortag aber darauf hingewiesen, dass die Rechtsmittel Elsners damit nicht ausgeschöpft seien, sondern er durchaus einen neuen Antrag auf Aufschub der Überstellung stellen könnte.
Sofortige Überstellung unwahrscheinlich
Baudoux rechnet damit, dass das Gericht in Aix-en-Provence seinen neuen Antrag in einer weiteren Verhandlung behandeln wird. Seiner Ansicht nach ist es nach der Verschlechterung des Gesundheitszustandes seines Mandanten auch unwahrscheinlich, dass die Überstellung sofort erfolgt. Die Verantwortung, wenn Elsner in einem solchen Fall etwas geschähe, müssten die Behörden tragen, so der Anwalt.
Elsner darf Frankreich nicht verlassen
Warum Elsner ausgerechnet an die Herzstation von La Timone zurückkehrt, wo er nach seiner Verhaftung im September bereits fast drei Wochen unter Polizeibewachung zugebracht hat, erklärte Baudoux mit den medizinischen Möglichkeiten, die es in Südfrankreich nur dort und in Monaco gebe. Monaco wäre aber nicht möglich, weil Elsner wegen seiner Freilassung auf Kaution Frankreich nicht verlassen dürfe.
BAWAG will rasche Aufklärung
Aus der Noch-Gewerkschaftsbank BAWAG P.S.K. in Wien hieß es heute: "Wir kooperieren eng mit den Behörden." "Wir sind natürlich an einer raschen und lückenlosen Aufklärung der Vergangenheit sehr interessiert", sagte BAWAG-Sprecher Thomas Heimhofer in einer Reaktion auf die Entscheidung des französischen Höchstgerichts zur Elsner-Berufung. Die BAWAG selber hat eine Schadenersatzklage gegen ihren Ex-Chef eingebracht.
Elsner nahm Spekulationsgeschäfte wieder auf
Elsner war von 1995 bis 2003 Chef der Gewerkschaftsbank, die der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) bis Jahresende verkaufen muss. Dem einstigen Bank-Boss wird die Wiederaufnahme der Spekulationsgeschäfte, die zu Milliardenverlusten geführt hatten, angelastet. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft Elsner im Zusammenhang mit dem BAWAG-Skandal Untreue, schweren Betrug und Bilanzfälschung vor. Elsner hat die Anklageschrift beeinsprucht, das Verfahren läuft beim Oberlandesgericht (OLG) Wien. Außerdem ist wegen der Haftbefehle eine Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) anhängig.
(apa)
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