Dienstag, 28. November 2006

Wird Elsner nach Österreich ausgeliefert? Höchstgericht entscheidet erst am Mittwoch!

  • Generalanwalt sieht Berufung als nicht zulässig an
  • Anwalt: Elsners Gesundheitszustand verschlechtert

Die mit Spannung erwartete Entscheidung im Berufungsverfahren des früheren BAWAG-Chefs Helmut Elsner gegen seine Auslieferung nach Österreich lässt weiter auf sich warten. Das französische Höchstgericht, die Cour de Cassation, hat nach etwa 20 Minuten Beratungen seinen Spruch für morgen, Mittwoch, um 14 Uhr angekündigt. Unterdessen gab Elsners Anwalt bekannt, dass sich der Gesundheitszustand seines Klienten weiter verschlechtert habe.

Sollte die Berufung abgelehnt werden, wie dies heute der Generalanwalt angeregt hat, müsste das aber noch nicht zwangsläufig zu einer raschen Auslieferung führen. Der 71-jährige, herzkranke Elsner könnte aus Sicht des Generalanwalts beim Gericht erster Instanz neuerlich einen Aufschub der Auslieferung beantragen.

Zu spät für Berufung
Der Generalanwalt stellte in seinen Schlussfolgerungen fest, die Berufung hätte bereits Ende September erfolgen müssen, als das Gericht in Aix der Auslieferung grundsätzlich stattgegeben hatte und nicht erst nach der Vorlage des medizinischen Gutachtens, das Elsner zwei Wochen später grundsätzlich für transportfähig erklärte. Daher sei die Berufung aus seiner Sicht abzuweisen, auch wenn die Verteidigung anderer Meinung sei.

Elsners französischer Anwalt Gerard Baudoux stützte die Berufung vor allem darauf, dass eine später erstellte medizinische Expertise, die zum Schluss kam, dem Ex-BAWAG-Boss sei der Transport nicht zuzumuten, nicht ausreichend gewürdigt worden sei. Die Anwälte Elsners verlangen laut der zuständigen Berichterstatterin überhaupt, dass der medizinische Zustand am Tag einer eventuellen Auslieferung überprüft werden müsse.

Rechtsmittel nicht ausgeschöpft
Nach Ansicht des Generalanwaltes des Berufungsgerichts sind die Rechtsmittel in dem Verfahren auch bei einer Ablehnung der Berufung nicht ausgeschöpft: Elsner könnte aus medizinischen Gründen das Gericht in Aix neuerlich um eine Verschiebung der Überstellung ersuchen. Gleichzeitig könnten aber auch die österreichischen Ermittlungsbehörden beantragen, Elsner in Frankreich einzuvernehmen.

Elsner wurde am 14. September auf Basis eines europäischen Haftbefehls in seiner Villa in Südfrankreich verhaftet, nachdem er wegen angeblicher Herzprobleme nicht zu einer Einvernahme in Österreich erschienen war. Nach einem Wochenende im Gefängnis in Marseille wurde er ins Krankenhaus überstellt und dann gegen Zahlung einer Kaution von einer Million Euro frei gelassen. Elsner werden in Zusammenhang mit den Milliardenverlusten der BAWAG Veruntreuung, schwerer Betrug und Bilanzfälschung vorgeworfen.

Gesundheitszustand verschlechtert
Elsners Gesundheitszustand hat sich nach Angaben seines österreichischen Anwalts Wolfgang Schubert verschlechtert. Er halte sich aber in seiner Villa auf und gehe nur zu Untersuchungen ins nahe gelegene Spital.

(apa/red)

28.11.2006 22:27