SPÖ und ÖVP einig: Pensionserhöhung 2007 fällt üppiger aus, als eigentlich geplant war
- Plus von 1,6 Prozent um Einmalzahlung aufgestockt
- Offizieller Beschluss in nächster Regierungsperiode
"Pensions-Nicht-Erhöhung": Kritik an Kniefall der SPÖ
Die Pensionserhöhung für 2007 fällt üppiger aus als ursprünglich vorgehabt. SPÖ und ÖVP einigten sich im Budgetaufschuss darauf, das ohnehin schon feststehende Plus von 1,6 Prozent nochmals um Einmalzahlungen zwischen 25 und 60 Euro aufzustocken. Zusätzlich soll die Mindestpension über die Armutsschwelle gehoben werden. Letzteres wird freilich nicht schon heute im Plenum, sondern vermutlich erst kommendes Jahr rückwirkend beschlossen. Die Gesamtkosten für die Pensionserhöhung liegen bei 610 Millionen, die außertourlichen Ausgaben davon liegen bei 110 Millionen und damit 30 Millionen höher als von der Regierung geplant.
Nach wochenlangem Tauziehen hatten sich die potenziellen Koalitionspartner SPÖ und ÖVP nach Einbindung der jeweiligen Parteispitze doch noch im Budgetausschuss auf einen gemeinsamen Gesetzesantrag verständigt. Dieser ermöglicht es beiden Seiten, das Gesicht zu wahren. Die Volkspartei setzte sich insofern durch, als die zusätzliche Erhöhung nur für 2007, nicht aber für die Folgejahre wirksam wird. Die SPÖ schaffte es, den Ausgleichszulagenrichtsatz weiter in die Höhe zu hieven, als es die ÖVP ursprünglich geplant hatte.
Entschließungsauftrag zur Erhöhung
Freilich steht hinter der Erhöhung der Mindestpension noch ein kleines Fragezeichen. Denn sie wurde im Budgetausschuss nur als Entschließungsantrag - sprich als unverbindliche Aufforderung an die Regierung - beschlossen. Das heißt, gesetzlich fixiert wird sie bestenfalls Mitte Dezember, realistischer wohl aber frühestens im Jänner.
Gusenbauer: Größter Durchbruch seit dem Pflegegeld
Denn sowohl SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer als auch der geschäftsführende Klubobmann der ÖVP, Wilhelm Molterer, sehen sie als Teil eines Armutsbekämpfungspakets, das die neue Regierung erst auszuverhandeln hat. Trotzdem stehen die Chancen auf Umsetzung nicht schlecht, haben doch alle fünf Fraktionen der Entschließung ihre Zustimmung erteilt. Gusenbauer sieht jetzt schon den größten sozialpolitischen Durchbruch seit dem Pflegegeld, auch Molterer sprach von einer guten Botschaft für die Pensionisten. Konkret werden die Mindestpensionen für Alleinstehende von 690 auf 726, jene für Ehepaare von 1.055 auf 1.091 Euro angehoben.
Weniger angetan war man bei den anderen Parteien von der Pensionserhöhung an sich. Diese liegt - wie schon lange bekannt - bei 1,6 Prozent, außer man erhält mehr als die halbe Höchstbeitragsgrundlage (1.920), dann gibt es nur 30 Euro pro Monat. Hinzu kommen statt der von der schwarz-orangen Regierung geplanten 40 Euro Einmalzahlung nun gestaffelte Beträge. Liegt der Bezug bei bis zu 1.380 Euro, gibt es einmal 60 Euro drauf. Fällt man in die darauf folgende Gruppe bis 1.920 Euro, macht das Plus 45 Euro aus, bei darüber liegenden Pensionen werden 25 Euro draufgelegt. Nachteil für die Pensionisten: Diese Einmalzahlung bringt für die Berechnung der Pensionen in den Folgejahren nichts.
Grüne und FPÖ kritisieren Kniefall der SPÖ
Seitens der Grünen beklagte Sozialsprecher Karl Öllinger, dass mit der nur einmal geltenden Einmalzahlung die Kaufkraftverluste der Pensionisten fortgeschrieben würden. FPÖ-Seniorensprecher Werner Neubauer sprach gar von einer "Pensions-Nicht-Erhöhung". Beide kritisierten einen Kniefall der SPÖ vor der Volkspartei. Mit dem Noch-Regierungspartner ging hingegen das BZÖ. Bündnischef Peter Westenthaler und Sozialministerin Ursula Haubner sprachen von einem "schönen Erfolg".
Pfleger-Legalisierung per Amnestie
Eine weitere rot-schwarz-orange Übereinkunft gab es bei der Legalisierung ausländischer Pfleger mittels eines Amnestiegesetzes. Dieses sieht gemeinsam mit der entsprechenden Verordnung des Wirtschaftsministeriums vor, dass rückwirkend und pro futuro bis Mitte kommenden Jahres entsprechendes Betreuungspersonal aus dem Ausland eingesetzt werden kann, sofern die Pfleger entsprechend sozialversichert sind. Verwaltungsstrafen für das Vergehen gibt es somit nicht, zivilrechtlich könnten sich freilich Pfleger und Sozialversicherung weiter an den Auftraggebern schadlos halten.
Einstimmig vom Ausschuss beschlossen wurde die Beamtengehaltserhöhung um 2,35 Prozent. Sie wird genauso wie das Amnestiegesetz und die Pensionserhöhung im Plenum des Nationalrats abgesegnet.
(apa/red)
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