Freitag, 24. November 2006

Vor Berufungsverhandlung in Frankreich: Elsner kämpft weiter gegen Auslieferung

  • Richtern soll neues ärztliches Attest vorgelegt werden
  • "Aufregung" um Auslieferung nicht zu verkraften

Der frühere BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner kämpft weiter mit einem ärztlichen Attest gegen seine Auslieferung nach Österreich. Am Dienstag (28.11) wird sein Fall vor dem höchsten französischen Gericht (Cour de Cassation) in Paris verhandelt. Die Richter wollen ihre Entscheidung noch am selben Tag bekannt geben. Elsner wird in Österreich wegen des Verdachts der Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung gesucht und wurde am 14. September in Frankreich auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen.

Auslöser für den Haftbefehl war, dass Elsner unter Hinweis auf Herzbeschwerden einer Vorladung nach Wien nicht nachgekommen war. Auch nach seiner Verhaftung im südfranzösischen Mougins, wo Elsner ein Haus besitzt, machte der Banker gesundheitliche Probleme geltend, um nicht nach Wien gebracht zu werden. Er war zunächst im größten Spital von Marseille in Haft, nach seiner Freilassung auf Kaution Anfang Oktober wurde er in einem Spital in Mougins gebracht. Zuletzt hielt er sich nach Angaben seines französischen Anwalts Gerard Baudoux meist zu Hause auf.

In der ersten Instanz hat das Gericht von Aix-en-Provence zunächst festgestellt, dass Elsner grundsätzlich auf Basis des Europäischen Haftbefehls nach Österreich auszuliefern sei. Auf Grundlage eines amtlichen Gutachtens wurde Elsner dann im zweiten Schritt Transportfähigkeit bescheinigt. Gegen diese zweite Entscheidung hat Elsner unter Vorlage von Gutachten seiner behandelnden Ärzte in Mougins Berufung eingelegt. Bei der Berufungsverhandlung wird den Richtern laut ORF-Mittagsjournal ein neues ärztliches Attest vorliegen, wonach Elsner die Aufregung rund um den Transport nach Österreich nicht verkraften würde.

Das ganze Verfahren ist ein Testfall für die französische Justiz. Es fing damit an, dass der Haftbefehl praktisch über Nacht ausgestellt und umgesetzt wurde. Aber jetzt ist vor allem neu, dass jemand, der an sich unter einem Europäischen Haftbefehl auszuliefern ist, seinen angeschlagenen Gesundheitszustand als Hindernis für die Umsetzung dieses Beschlusses geltend macht. Wie das französische Höchstgericht in dieser Frage entscheiden wird ist daher völlig offen. Sollte das französische Höchstgericht das erstinstanzliche Urteil bestätigen behalten sich Elsners Anwälte den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor.

Abgesehen von dem Verfahren in Frankreich kämpft Elsner auch in Österreich gegen seine Anklage. Die Anklageschrift sei beeinsprucht worden, das entsprechende Verfahren laufe beim Oberlandesgericht Wien, sagte Elsners österreichischer Anwalt Wolfgang Schubert auf Anfrage der APA. Außerdem sei wegen der Haftbefehle eine Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) anhängig.

(apa/red)

24.11.2006 14:11