Montag, 20. November 2006

Ex-ÖGB-Finanzchef Weninger sanft: Keine Schadenersatzklage, Verzicht auf Ansprüche

  • Bestätigt 330.000 Euro Jahresgage als AVB-Chef
  • Hinweis auf "magere Jahre" davor: 1.700 monatlich!

Der frühere ÖGB-Finanzchef Günter Weninger demeniert Berichte über drohende Schadenersatzklagen wegen einer vorzeitigen Kündigung seines Vertrags als Vorstand der Anteilsverwaltung BAWAG (AVB). "Das kann ich klar dementieren", sagte Weninger. Bestätigt hat Weninger dagegen heute die kolportierte Höhe seines vereinbarten Gehalts als Kurzzeit-AVB-Vorstand in Höhe von 330.000 Euro jährlich.

Er, Weninger, selbst habe die Initiative zur einvernehmlichen Auflösung des Vertrages per 30. April 2006 ergriffen, damit habe er "alle meine Ansprüche mit diesem Tag beendet", heißt es in einer Stellungnahme des vormaligen ÖGB-Finanzchefs. Das sei "kein Schuldeingeständnis" zu den Vorwürfen seine Person betreffend, sondern "ein Akt der Fairness gegenüber dem ÖGB", argumentiert Weninger. Er habe immer die Auffassung vertreten, diese Funktion als Finanzverantwortlicher des ÖGB innezuhaben. Damit würde mit seinem Rücktritt als ÖGB-Finanzchef auch diese Funktion enden.

Weninger bestätigt die Höhe des Jahresgehalts von 330.000 Euro als AVB-Vorstand ab Oktober 2005. Dieser Betrag sei "wohl auch in Relation zu meiner Gesamtverantwortung in der gesamten Zeit als Finanzreferent und damit für alle Unternehmen des ÖGB zu sehen". Auch AVB-Aufsichtsratschefin Lore Hostasch hatte diesen Betrag als angemessen bezeichnet.

Weninger weist darauf hin, dass er von März 1997 bis September 2005 vom ÖGB selbst eine Funktionsgebühr wie jedes andere Präsidiumsmitglied von rund 1.700 Euro monatlich - oder 20.000 Euro jährlich - ohne Abfertigungs- und Pensionsanspruch erhalten habe. "Damit waren alle meine Aufwände und Spesen abgegolten".

Für andere Funktionen im ÖGB - darunter die achtjährige Tätigkeit als Geschäftsführer der ÖGB-Vermögensverwaltungsgesellschaft, als Geschäftsführer der ÖGB-Beteiligungsgesellschaft und als Vorstandsvorsitzender der ÖGB-Stiftung - habe er "weder ein Einkommen erhalten noch irgendwelche Spesen verrechnet". Und mit Beginn seiner AVB-Vorstandstätigkeit am 1. Oktober hätten seine Aufsichtsratsgebühren bei BAWAG und P.S.K. geendet.

(apa/red)

20.11.2006 16:11