Bank für finanzielle Notlagen: Erste Zweig-
stelle der "Zweiten Sparkasse" eröffnet
- Wien: Bundespräsident Fischer lobt "Pioniertat"
- Eigenes Basiskonto ohne Überziehungsmöglichkeit
Als einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der sozialen Stabilität und damit auch zur Demokratie bezeichnete Bundespräsident Heinz Fischer die von der Erste Bank ins Leben gerufene Initiative "Zweite Sparkasse". Es sei eine "Pioniertat" und ein mutiger, bemerkenswerter und weit über den Tag hinausweisender Schritt, so Fischer in seiner Festansprache anlässlich der Eröffnung der ersten Zweigstelle der "Zweiten Sparkasses" im zweiten Wiener Gemeindebezirk.
Die "Zweite Wiener Vereins-Sparcasse" bietet jenen Menschen ein Bankkonto, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und keinen Zugang zu Bankdienstleistungen mehr bekommen. Die "Bank für Menschen ohne Bank" wurde von der Erste Stiftung, der Mehrheitseigentümerin der Erste Bank AG, initiiert und wird in Kooperation mit sozialen Wohlfahrtseinrichtungen wie der Caritas und den Schuldnerberatungen von freiwilligen und pensionierten Erste Bank-Mitarbeitern ehrenamtlich geführt.
"Wir füllen mit der Zweiten Sparkasse den fast 200 Jahre alten Sparkassengedanken mit neuem Leben", so Andreas Treichl, Chef der Erste Bank und Generaldirektor der Erste Stiftung. Die Sparkassen seien genau im zweiten Bezirk in Wien als Institutionen im Interesse des Gemeinwohls gegründet worden. Die Erste Bank übertrage mit der Zweiten Sparkasse diesen Gründungsgedanken in die Gegenwart.
Das einzige Produkt der Zweiten Sparkasse wird zunächst ein zeitlich befristetes, verzinstes Haben-Konto mit einer Bankkarte sein. Dieses Basiskonto bietet grundsätzlich keine Überziehungsmöglichkeit und steht den Kunden vorerst für drei Jahre zur Verfügung. Es soll keine Dauerlösung sein, sondern die Basis für eine spätere geregelte Bankverbindung schaffen, erläuterte Evelyn Hayden, ehrenamtliche Vorstandsvorsitzende der Zweiten.
Das Konto versteht sich als Angebot im Rahmen eines Gesamtpaketes von Beratungs- und Betreuungsleistungen durch die Wohlfahrtseinrichtungen wie Caritas oder die Schuldnerberatung. Voraussetzung für die Vergabe ist ein bereits laufendes Betreuungsverhältnis zu einer dieser Einrichtungen verbunden mit einer entsprechenden Empfehlung.
(apa/red)
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