Freitag, 24. November 2006

"Jetzt ist Feuer am Dach": Matznetter stellt Grasser in Causa FMA die Rute ins Fenster!

  • Juristen: FMA nicht weisungsfrei, darf geprüft werden
  • Funk & Öhlinger widersprechen Kanzleramts-Urteil

In der Diskussion rund um die Befragung der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Banken-Ausschuss stellt SPÖ-Budgetsprecher Matznetter Finanzminister Grasser die Rute ins Fenster. Dieser müsse die FMA-Vorstände unverzüglich anweisen, alle Akten dem Parlament vorzulegen, ließ er in einer Aussendung wissen. Dem Bundeskanzleramt wirft Matznetter eine "haarsträubende Rechtsauffassung" vor.

"Jetzt ist wirklich Feuer am Dach", machte Matznetter weiter Druck auf den Verhandlungspartner in Sachen große Koalition. Schüssel wie Grasser hätten nun akuten Handlungsbedarf. Die "unhaltbare Rechtsposition des Bundeskanzleramtes", nämlich dass die öffentliche Behörde Finanzmarktaufsicht jeglicher Kontrolle des Parlaments entzogen sei, müsse außerdem umgehend zurückgenommen werden.

Den Inhalt des vom Bundeskanzleramt vorgelegten Gutachten bezeichnete Matznetter als "fälschliche Annahme" dessen Verfassungsdienstes. Selbstverständlich unterliege die Finanzmarktaufsicht der rechtlichen Aufsicht des Finanzministers.

VP-Stummvoll kritisiert Matznetter
Der ÖVP-Fraktionsführer im Banken-Untersuchungsausschuss, Günter Stummvoll, nimmt das Verfassungsgutachten des Bundeskanzleramtes in Schutz. Dieses dürfe nicht für politische Inszenierungen missbraucht werden, meinte er in einer Aussendung.

Matznetter solle das Gutachten nicht mit abwertenden Bemerkungen einfach vom Tisch wischen, so Stummvoll weiter. Die FMA sei außerdem bereit, alles vorzulegen und habe nur darauf aufmerksam gemacht, dass es bei acht der insgesamt 18 Punkte im Untersuchungsantrag verfassungsrechtliche Bedenken gebe. Und auch die ÖVP, so Stummvoll, sei an einer raschen und effizienten Aufklärung interessiert. Diese müsse sich allerdings im Rahmen der Verfassung abspielen. "Der Rechtsstaat gilt selbstverständlich auch für die Abgeordneten", so Stummvoll.

Verfassungsjuristen kritisieren Kanzleramt-Expertise
Kritik am Gutachten des Kanzleramts für den Banken-U- Ausschuss kam zuvor von prominenten Verfassungsjuristen. Der Verfassungsdienst im Kanzleramt hatte deponiert, dass der Ausschuss die Arbeit der Finanzmarktaufsicht nicht prüfen darf, weil diese weisungsfrei sei. Den Verfassungsrechtlern Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk zufolge unterliegt die FMA sehr wohl der parlamentarischen Kontrolle.

Wie die beiden Verfassungsjuristen im Gespräch mit der APA betonen, ist die FMA zwar eine ausgegliederte Behörde, sie erfüllt jedoch Hoheitsaufgaben des Bundes. "Die Hoheitsverwaltung unterliegt in vollem Umfang der Prüfung des Untersuchungsausschusses", deponiert Funk. Auch laut Öhlinger gilt für weisungsfreie Behörden: "So weit sie hoheitliche Aufgaben erfüllen, müssten sie weiterhin der Kontrolle des Nationalrats unterliegen."

Der Verfassungsdienst geht davon aus, dass der U-Ausschuss nur die Arbeit der Regierung prüfen dürfe und dass weisungsfreie Rechtsträger wie die FMA "kein zulässiger Gegenstand eines Untersuchungsausschusses" sind. Geprüft werden dürfte demnach "nur die Ausübung der Aufsichtsrechte" des Finanzministeriums gegenüber der FMA.

Öhlinger hält dieses Argument "nicht wirklich für überzeugend". Es handle sich dabei zwar um eine weit verbreitete Meinung, aber, so der Jurist: "Das ist eine Theorie, die primär im Interesse allenfalls zu prüfender Stellen entwickelt wurde." Bestätigt wird von Öhlinger freilich, dass private Banken nicht der Prüfung durch den Ausschuss unterliegen.

Stummvoll erklärte unterdessen in der "ZiB2", er glaube nicht, dass die Auseinandersetzungen im Banken-Ausschuss zum Knackpunkt der Koalitionsverhandlungen werden können. In einer Studiodiskussion zeigten sich Stummvoll und SPÖ-Budgetsprecher Matznetter nach einiger Kontroverse über das Verfassungsdienst- Gutachten letztlich nicht unversöhnlich.

Glawischnig: Der Beschluss gilt
Die Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig (G) sieht keinen Grund, am Prüfungsauftrag für den Banken-Untersuchungsausschuss etwas zu ändern. "Der Beschluss gilt", sagte sie in einer Pressekonferenz. Im Rahmen der Hoheitsverwaltung müsse es Kontrolle geben - und die Finanzmarktaufsicht erfülle in ihrem Kernbereich hoheitliche Aufgaben.

Glawischnig wies darauf hin, dass auch Andreas Khol (V), damals noch Nationalratspräsident, bei der Einbringung des U-Ausschuss-Antrages offensichtlich keine Verfassungswidrigkeit gesehen habe. Denn: "Wäre der Untersuchungsauftrag nicht im Rahmen der Verfassung, hätte Khol den Antrag zurückweisen müssen." Khol habe den Antrag aber zugelassen und zur Abstimmung gebracht.

Damit sei der Beschluss "gültig" - und Gutachten der zu kontrollierenden Stellen dazu "irrelevant". Die zu kontrollierenden Stellen könnten sich nicht der Kontrolle entziehen, betonte Glawischnig.

(apa/red)

24.11.2006 14:14