Nach VfGH-Bescheid zu Staatsbürgerschaft:
'Ergänzendes Verfahren' in Fall von Moslem
- Haider gegen VfGH: Mit Fehlurteilen Sicherheitsrisiko
- Religionsgesetz gehört laut Kärnten-LH geändert
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Auf ein Jahr beschränkte Arbeitszulassungen
Landeshauptmann Jörg Haider hat im Fall des sudanesischen Moslems Mohamed Al-Amin Amir ein "ergänzendes Ermittlungsverfahren" der Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes Kärnten angekündigt. In diesem würden alle für die Verleihung der Staatsbürgerschaft maßgeblichen Kriterien nochmals geprüft. Haider reagiert damit auf einen Spruch des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), der einen ersten negativen Bescheid des Landes aufgehoben hatte.
Wie der Landeshauptmann erläuterte, werde nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens neuerlich ein Bescheid erlassen. Haider äußerte sich überzeugt, dass auch dieser negativ ausfallen werde: "Der Verfassungsgerichtshof zwingt uns wegen seines Fehlurteils zu dieser Vorgehensweise. Mit solchen Erkenntnissen werden die Höchstrichter zum Sicherheitsrisiko für Österreich."
Anlässlich des Falles des Sudanesen, der als Islam-Religionslehrer an mehreren Schulen im Raum Klagenfurt tätig ist, fordert Haider eine Änderung des Religionsunterrichtsgesetzes. Haider: "Derzeit darf der Steuerzahler für fundamentalistische Religionslehrer und Hassprediger wie Mohamed Al-Amin Amir zahlen, ohne ein Wort bei der Auswahl des Religionslehrers mitreden zu dürfen. Wir müssen selbst bestimmen dürfen, wer unsere Kinder unterrichtet."
"Fundamentalisten und Hassprediger wie Mohamed Al-Amin Amir haben an unseren Schulen nichts verloren", betonte der Kärntner Regierungschef. Der Sudanese soll Kinder geschlagen und sogar die Ereignisse vom 11. 9. 2001 gutgeheißen haben. Sein Fundamentalismus gehe laut Haider so weit, dass er Frauen den Handschlag verweigere. (apa)
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