Donnerstag, 23. November 2006

Messerattacke auf 14-Jährige: Bursch
kommt mit zwei Jahren Gefängnis davon

  • Enns: 17-Jähriger hatte Ex-Freundin schwer verletzt
  • Landesgericht St. Pölten: Urteil nicht rechtskräftig

Zwei Jahre unbedingte Freiheitsstrafe lautete das Urteil des Landesgerichtes St. Pölten gegen einen 17-Jährigen, der am 17. Juni in Enns (Oberösterreich) seine 14-jährige Ex-Freundin - drei Tage nach der Trennung - durch fünf Messerstiche am Kopf, am Oberkörper und an der Hand schwer verletzt hatte. Entgegen der Anklage wegen versuchten Mordes entschieden die Geschworenen auf absichtliche schwere Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In seiner Urteilsbegründung führte Richter Peter Kotynski aus, dass das jugendliche Alter des Angeklagten und der bisherige ordentliche Lebenswandel, aber auch die teilweise Schadenswiedergutmachung (der Vater überwies 6.000 Euro Schmerzensgeld) mildernd bewertet wurden. Erschwerend auf die Strafbemessung wirkten sich die gesundheitlichen Dauerfolgen für das Opfer und die rücksichtslose, brutale Tatausführung aus. Der Richter führte auch die monatelangen Nötigungen und zu "Watschen" bagatellisierten Gewalttätigkeiten des 17-Jährigen an. Dessen Bedauern über sein Handeln im Schlusswort sei "aufgesetzt" gewesen, tatsächlich habe er sich bis dato nicht beim Opfer entschuldigt.

Der Strafrahmen für absichtlich schwere Körperverletzung (unter Berücksichtigung des Jugendstrafgesetzes) liegt bei zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Die Strafdrohung für versuchten Mord hätte für den zum Tatzeitpunkt 16-Jährigen ein bis 15 Jahre betragen.

In der eintägigen Verhandlung erklärte der in Ennsdorf (Bezirk Amstetten) wohnende Maschinenbautechnikerlehrling, er sei "nicht er selber" gewesen. Als ihm die Schülerin sagte, sie habe einen neuen Freund, seien "alle Sicherungen" durchgebrannt. Das Opfer gab an, er habe mehr oder minder wortlos - und grinsend - zugestochen. Gerettet wurde das Mädchen durch einen 13-Jährigen, der den Angreifer heftig zu Boden stieß. Als noch zufällig ein Autofahrer vorbeikam, flüchtete der damals 16-Jährige und rief seinen Vater an, während die Polizei bereits mit Hubschrauber und Hunden nach ihm suchte.

Die streitbelastete Beziehung hatte im Sommer 2005 begonnen, im Oktober kam es zum ersten sexuellen Kontakt. Im März 2006 machte der Angeklagte Schluss, nachdem die Schülerin ihm einen "Seitensprung" gebeichtet hatte, bombardierte sie in der Folge aber mit zahlreichen, drohenden SMS. Dann kamen die beiden wieder zusammen. Das Küchenmesser habe er nach der Trennung im Juni in Selbstmordabsicht eingesteckt.

(apa/red)

23.11.2006 15:32