Die Vignette 2007 ist ab sofort erhältlich: Der Preis bleibt gleich, die Farbe ist türkis
- Auch der Straferahmen für Sünder bleibt unverändert
- Pickerl nur noch auf die Windschutzscheibe kleben!

·NEWS über Strafen, Parken, Maut und Co
Melkkuh Auto: Wer an Autofahrern in Ö verdient!
Ab sofort gibt es die neue Autobahnvignette bei den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC zu kaufen, ab 1. Dezember auch bei den restlichen Verkaufsstellen. Der Preis von 72,60 Euro ist gleich geblieben, geändert hat sich natürlich die Farbe (türkisblau) aber auch die Regelung fürs Aufpicken. Ab dem kommenden Jahr dürfen die Vignetten nur mehr auf die Windschutzscheibe - zum Beispiel am linken Rand oder hinter den Rückspiegel - geklebt werden! Wer die neuen Vorschriften nicht beachte, muss mit einer Ersatzmaut von 120 Euro rechnen. Kann man nicht sofort bezahlen, droht eine Geldstrafe von mindestens 400 Euro.
Auch auf einer nicht versenkbaren, linken Seitenscheibe am vorderen Fenster ist die Anbringung ab dem neuen Jahr verboten, erläuterte der ÖAMTC. Wie bisher darf das Pickerl auch nicht von einem Tönungsstreifen der Windschutzscheibe verdeckt werden. Hinweise über die Vorschriften findet man auf der Rückseite der Vignette.
Stabile Preise
Die Preise für die Vignette 2007 bleiben unverändert. Sie ist von 1. Dezember 2006 bis zum 31. Jänner 2008 gültig und kostet für Pkw 72,60 Euro. Motorräder bezahlen für die Jahresvignette 29 Euro. Vor elf Jahren wurde das erste Autobahn-Pickerl für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen verkauft. Die Benützungsgebühr für das Jahr 1996 betrug für Autos 550 Schilling - umgerechnet 39,97 Euro.
Alte Vignette noch bis Ende Jänner gültig
Die goldgelbe Vignette für 2006 gilt noch bis zum 31. Jänner 2007. Nach Ablauf der Gültigkeit sollte sie entfernt werden. Laut ÖAMTC sollten nicht mehr als zwei österreichische Vignetten gleichzeitig auf einer Windschutzscheibe kleben. Bei mehr als zwei Autobahnpickerln dürfe jedoch nicht gestraft werden.
Was verboten ist
Verboten ist allerdings das Herunterreißen und erneute Aufkleben einer Vignette, so die Organisation. Auch wenn sie schief auf der Windschutzscheibe kleben, dürfe man sie daher nicht herunterreißen. Dieser Vorgang sei anhand von Sicherheitsmerkmale erkennbar und kann bestraft werden. Auch Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt mit der Windschutzscheibe verhindern, sind nicht erlaubt. Bei einer Manipulation wird eine Ersatzmaut von 240 Euro oder eine Strafe von 400 Euro fällig.
(APA/red)
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