Freitag, 10. November 2006

Retourkutsche im BAWAG-Skandal: Ex-Boss Elsner legt Einspruch gegen die Anklage ein

  • Er fühlt sich vorverurteilt - Angriff auf Staatsanwalt
  • Kein "Glücksspieler": Elsner sieht Gedankenfehler

Der einstige BAWAG-Chef Helmut Elsner geht auf Konfrontation zur Staatsanwaltschaft Wien. Der 71-Jährige wird die gegen ihn erhobene Anklage beeinspruchen. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft Elsner Untreue und schweren Betrug vor. Mit einer gigantischen Schadenssumme: 1,4 Mrd. Euro. Elsner - noch immer in Frankreich weilend - greift zur einzigen Waffe, die ihm derzeit zur Verfügung steht: Er bekämpft die Anklage.

Die "Presse" zitiert aus dem Schreiben Elsners an das Gericht. Er gibt darin mehrere Gründe an, warum er gegen die Anklageschrift Einspruch erhebt. Erstens: "Meiner Verteidigung wurde keine vollständige Abschrift des Strafaktes ausgefolgt." Dies sei glatt "rechtswidrig", argumentiert Elsner, denn er habe den Einspruch innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist einbringen müssen, aber die Justiz habe ihm "die materielle Grundlage", eben Aktenteile, vorenthalten.

Zweitens führt Elsner an: "Die österreichische Justizverwaltung" gebe "seit Monaten" streng vertrauliche Information an Printmedien weiter. Elsner schreibt dazu: "Maßgeblich beeinflusst durch die widerrechtliche Weitergabe von geheimen Aktenbestandteilen und mit tatkräftiger politischer Unterstützung wurde in Österreich eine geradezu hasserfüllte, (vor)verurteilungsschwangere öffentliche Stimmung gegen mich erzeugt."

Elsner als "Glücksspieler"?
Den dritten Punkt schildert Elsners Anwalt Wolfgang Schubert der Zeitung folgendermaßen. Die Anklage (Untreue, Betrug) basiere auf der unabdingbaren Annahme, dass Elsner vorsätzlich gehandelt habe. Bei den Erläuterungen der riesigen Spekulationsverluste (Elsner betraute den Banker Wolfgang Flöttl wiederholt mit hochriskanten Geschäften) werde in der Anklage das Bild vom Glücksspieler verwendet. Dies stelle einen "Gedankenfehler" dar: Ein Glücksspieler vertraue auf sein Glück, finde sich nicht mit Verlusten ab. Somit verspiele ein Glücksspieler nie vorsätzlich sein Geld, so das Argument des Juristen.

Tatsächlich, so die "Presse" schrieben die beiden Staatsanwälte Ronald Schön und Georg Krakow etwa: "Es mutet seltsam und geradezu tollkühn an, dass die für das Wohlergehen einer bedeutenden Bank Österreichs verantwortlichen Geschäftsleiter mehr als 800 Mio. US-Dollar durch den Einsatz von 330 Mio. US-Dollar innerhalb eines einzigen Jahres ,verdienen" wollten. Gänzlich unmöglich ist das freilich nicht. Die erforderliche Rendite von etwa 242 Prozent zu erzielen, ist jedoch nur mehr durch reines Glücksspiel möglich. Dabei kann - wie jeder weiß - die Kugel bald einmal auf ein Feld mit der falschen Farbe rollen", so der Bericht.

Elsner will das Verfahren gegen sich jedenfalls aufgehoben sehen: "Ich stelle den Antrag, (...) das Verfahren einzustellen", schreibt die Zeitung unter Zitat auf den Brief des Ex-BAWAG-Chefs ans Gericht. Somit ist das Oberlandesgericht Wien am Zug. Nur selten, so die "Die Presse", führen Einsprüche zu einer Einstellung des Verfahrens. Sollte die Anklage bestätigt werden, müsste Elsner mit der Last einer solchen Bestätigung in den Prozess ziehen.

(apa/red)

10.11.2006 20:09