Altes Übernahmerecht verfassungswidrig: Böhler-Bescheide durch VfGH aufgehoben!
- Kommission dürfe keine Verordnungen erlassen
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Prüfung des Übernahmegesetzes abgeschlossen. Ergebnis: Das Übernahmegesetz 1998 war teilweise verfassungswidrig. Da allerdings im Juni 2006 ein neues Übernahmegesetz in Kraft getreten ist und die Verfassungsrichter nur die alte Rechtslage prüfen konnten, "haben die Entscheidungen keine unmittelbaren Auswirkungen auf das neue Übernahmerecht", sagt VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.
Sehr wohl Auswirkungen gibt es im Anlassfall - einem Streit zwischen den Böhler-Uddeholm-Aktionären und der Übernahmekommission. Hier muss die Kommission nun neu entscheiden. Sowohl die Kleinaktionärsvertreter als auch der Großaktionär Fries-Gruppe hatten sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, weil sie mit den Auflagen der Übernahmekommission nach dem Rückzug des Staates aus dem Stahlkonzern nicht zufrieden waren.
Ob die Fries-Gruppe bis zur Erlassung eines neuen Bescheids durch die Kommission ihren Anteil auf bis zu 26 Prozent aufstocken kann, ohne ein Übernahmeangebot legen zu müssen, ist derzeit unklar. Mit der Aufhebung des Gesetzes ist das Verfahren wieder bei der Übernahmekommission anhängig. Damit liegt die Beantwortung dieser Frage wieder bei der Übernahmekommission, hieß es. (APA/red)
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