Sondertreffen abgebrochen: Keine Einigung auf Novelle der EU-Arbeitszeitrichtlinie!
- Höchstarbeitszeit 48 h/Woche: Frist für Ausnahmen?
- Fünf Staaten wollen sofortiges Ende der Ausnahmen
Auch der fünfte Anlauf für eine Lösung des seit mehr als zwei Jahren dauernden Streits über eine Novelle der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist gescheitert. Das Sondertreffen der EU-Arbeitsminister wurde erfolglos abgebrochen, nachdem sich fünf Länder mit Sperrminorität gegen den von der finnischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromiss ausgesprochen haben.
Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland und Zypern sollen bis zuletzt ein fixes Datum für ein Auslaufen der Ausnahmen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden verlangt haben, hieß es aus Diplomatenkreisen.
Sozialkommissar Vladimir Spidla hat für den Fall des neuerlichen Scheiterns bereits angedroht, dass die Kommission alle Länder, die gegen die EU-Bestimmungen verstoßen klagen wird. Die Novelle der bestehenden Arbeitszeitrichtlinie von 1993 wurde vor allem notwendig, weil laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Bereitschaftszeit zur Gänze als Arbeitszeit zu werten ist. Laut früheren Angaben verstoßen 23 der 25 Mitgliedstaaten derzeit gegen diese Bestimmung, darunter auch Österreich.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) hat für den Fall einer Nicht-Einigung angekündigt, Österreich könnte dann als "negative Rückfallposition" von den "opt out"-Möglichkeiten gebrauch machen, um die Bereitschaftsdienste etwa in den Spitälern aufrechterhalten zu können. (apa/red)
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