Montag, 6. November 2006

Vielzahl an Schäden nach schweren
Stürmen in Österreich: Wer muss haften?

  • Hausbesitzer, Baufirmen oder Gemeinde zuständig
  • ÖAMTC rät: Gleich Beweise sichern und melden

Die Sturmspitzen bis zu 80 Stundenkilometer haben zuletzt für eine Vielzahl an Schäden gesorgt. Laut ÖAMTC lohnt sich für Opfer ein Blick in die Autoversicherung, auch Haus- und Grundstücksbesitzer sowie der Straßenhalter können für Ersatzzahlungen zuständig sein. "Kommt es zu einem Schaden, sofort der Versicherung melden und Beweise durch Fotos oder Zeugen sichern. Vor allem dann, wenn jemand anderes den Schaden zu verantworten hat", riet ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler.

Zur Haftung können Haus- oder Grundstücksbesitzer herangezogen werden, wenn sie Bäume bzw. Äste nicht rechtzeitig geschnitten haben. Das gleiche gilt bei Dachziegeln oder Mauerteilen, die auf ein geparktes Auto fallen. Auch hier kann unter Umständen der Besitzer zur Kasse gebeten werden, wenn das Gebäude nicht entsprechend und regelmäßig kontrolliert worden ist. "Ebenso sind Baufirmen, die ihre Gerüste nicht richtig absichern oder Werbeunternehmen, deren mangelhaft montierte Plakatwände umfallen, mögliche Zahler einer Fahrzeugreparatur", so die Juristin.

"Für Schäden durch Bäume am Straßenrand haftet der Straßenhalter, in der Regel also Bund oder Gemeinde. Allerdings nur dann, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde", sagte Hirtler. Zum Beispiel wenn auch noch Stunden nach einem Sturm auf der Straße noch Äste liegen. Setzt man jedoch sich oder sein Fahrzeug bewusst einer Gefahr aus, so wird die Kaskoversicherung dieses Verhalten als grob fahrlässiges Herbeiführen eines Versicherungsfalles ansehen. Dann kann die Leistung verweigert werden. Anders ist es, wenn jemand vom Unwetter überrascht wird oder sein Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernen kann.

Prinzipiell sind "Beschädigungen durch Stürme ab zirka 60 Stundenkilometer Ereignisse, die eine Voll- oder Elementarkaskoversicherung zu decken hat", erklärt die Expertin. Aber Vorsicht: In beiden Fällen sind je nach den Versicherungsbedingungen auch Selbstbehalte möglich. "Wer keine Kaskoversicherung hat, geht dann leer aus, wenn er nicht beweisen kann, dass ein anderer für den Schaden am Fahrzeug verantwortlich ist."


(apa/red)

6.11.2006 14:39