KPÖ ficht Wahl wegen Mandatshürden an:
VfGH-Beratungen beginnen im Dezember
- Vier-Prozent-Hürde bei NR-Wahlordnung im Visier
- Entscheidung noch vor Weihnachten eingeplant

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Der Verfassungsgerichtshof wird in der Dezember-Session über die Wahlanfechtung der KPÖ beraten. Angestrebt ist eine Entscheidung vor Weihnachten. Allerdings könnte es auch zu einem Gesetzesprüfungsverfahren kommen - und dann könnte frühestens im Februar 2007 entschieden werden.
Die Anfechtung der KPÖ richtet sich nämlich nicht nur gegen das für die Nationalratswahl am 1. Oktober durchgeführte Wahlverfahren, sondern auch gegen einige Bestimmungen der Nationalratswahlordnung. Teilt der VfGH die Ansicht, dass diese der Verfassung widersprechen, muss er von sich aus ein Gesetzesprüfungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren abzuschließen, wäre heuer nicht mehr möglich, hieß es.
Die KPÖ behauptet in ihrer Anfechtung, dass die Vier-Prozent-Klausel und die Konstruktion der Regionalwahlkreise dem Grundsatz des Verhältniswahlrechts widersprechen und somit nicht verfassungskonform seien. In dem Antrag wird verlangt, das Verfahren "von der Ausschreibung der Wahl an für nichtig zu erklären und als rechtswidrig aufzuheben". Dies hätte - sollte der VfGH der Anfechtung stattgeben - die Neuausschreibung und somit die völlige Neuaustragung der Wahl zur Folge. Verfassungsrechtler geben der KPÖ-Anfechtung allerdings wenig Chancen auf Erfolg.
Der VfGH wird nun "umgehend die notwendigen Schritte setzen, um das Verfahren zügig, jedoch gründlich vorbereiten und abschließen zu können", wurde in der Aussendung betont. Zunächst wird das Vorverfahren eingeleitet. Dieses werde man "zeitlich so gestalten, dass mit den Beratungen jedenfalls in der Dezember-Session - die vom 27. November bis zum 15. Dezember dauern wird - begonnen werden kann". Der Bundeswahlbehörde und den wahlwerbenden Gruppen muss Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben werden. Ob eine öffentliche Verhandlung angesetzt wird, entscheidet sich nach dem Vorverfahren.
(apa/red)
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