Tempo 100-Zonen verfassungswidrig: Laut Öhlinger gibt es gleich mehrere Gründe!
- Grund: Strafgelder gehen nicht an den Straßenhalter
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Die auf Grund von Feinstaubverschmutzung verhängten Tempo 100-Zonen auf Autobahnen sind offenbar verfassungsrechtlich nicht gedeckt: Verfassungsjurist Theodor Öhlinger zweifelt gleich aus mehreren Gründen an deren Zulässigkeit.
In der "Presse" kritisiert Öhlinger die bereits vom ÖAMTC aufgezeigte Tatsache, dass die in den neuen 100er-Zonen eingehobenen Strafgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht wie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben an den Straßenerhalter, sondern an Länder und Gemeinden gehen, als "verfassungsrechtlich haltlos".
Damit verbunden ist nach Ansicht Öhlingers ein zweites, kompetenzrechtliches Problem. Während die straßenpolizeiliche Vollziehung Ländersache sei, fiele jene des Immissionsschutzes an den Bund. Dahingehend stelle sich die Frage, ob der Gesetzgeber im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-Luft), auf das sich die Länder bei ihren Maßnahmen beziehen, Beschränkungen wie Tempolimits überhaupt vorsehen dürfe. Öhlinger empfiehlt deshalb eine entsprechende juristische Prüfung der Kompetenzen.
Kritisch sieht er auch die unterschiedliche Behandlung von Lenkern von Diesel- und Benzinfahrzeugen. Erstere sind starke Feinstaub-"Schleudern", während die Benziner als relativ sauber gelten.
Um die Angelegenheit bis vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen, gibt es laut Öhlinger die Möglichkeit eines Minderheitsantrages im Parlament. Auch die Bundesländer könnten vor den VfGH ziehen, was sie bei eigenen Maßnahmen aber kaum tun werden. Als dritte Möglichkeit bleibe nur noch ein so genannter Individualantrag eines Benzinauto-Fahrers, "der sich durch das Immissionsschutzgesetz in seinem Recht auf 'normale' Autobahn-Geschwindigkeit verletzt sieht", ohne dass er dies vor einem normalen Gericht geltend machen könne. (apa/red)
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