Munch-Gemälde aus dem Belvedere wird restituiert: Geht Erben von Mahler-Werfel!
- Beirat spricht einstimmiger Rückgabeempfehlung aus
- Reaktion von Marina Mahler: "Kann es nicht glauben"

Das Gemälde "Sommernacht am Strand" (auch: "Mondlandschaft" oder "Meereslandschaft mit Mond") von Edvard Munch, um dessen Rückgabe die Gustav Mahler-Enkelin Marina Mahler lange gekämpft hat, wird aus der Österreichischen Galerie Belvedere an die Erben nach Mahler-Werfel restituiert.
Diese Empfehlung nach dem Rückgabegesetz hat der zuständige Beirat ausgesprochen. Das Bildungsministerium wird sich, den bisherigen Gepflogenheiten folgend, an die Empfehlung halten und das Gemälde zurückgeben.
Den einstimmigen Beschluss, das Gemälde zur Rückgabe zu empfehlen, begründete der Beirat damit, dass auf Grund des Entschädigungsfondsgesetzes von 2001 in Verbindung mit der dazu seither ergangenen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes die Möglichkeit besteht, in besonders begründeten Ausnahmefällen trotz rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen Kunstgegenstände zurückzugeben.
Mahler überglücklich
"Ich kann es gar nicht glauben, ich bin mehr als glücklich", sagte eine zutiefst berührte Marina Mahler der APA am Telefon. "Es ist so unglaublich wunderbar." Sie denke vorerst nur an Alma Mahler-Werfel, die bereits vor Jahrzehnten versucht hatte, das Gemälde zurück zu bekommen. "Es wird jetzt ein ganz anderes Gefühl sein, nach Wien zu kommen." Sie werde auf jeden Fall versuchen, so bald wie möglich in die Bundeshauptstadt zu reisen, so die Erbin, die es noch gar nicht richtig fassen konnte: "Es ist so aufregend."
Die Vorgeschichte: 1937 überließ Marina Mahlers Großmutter Alma das Gemälde "Sommernacht am Strand" (auch: "Mondlandschaft" oder "Meereslandschaft mit Mond") von Munch, das sie 1916 zur Geburt ihrer Tochter Manon aus der Ehe mit Walter Gropius vom Industriellen Karl Reininghaus geschenkt bekam, der Österreichischen Galerie Belvedere für zwei Jahre. Einen Tag nach dem "Anschluss" Österreichs an Hitler-Deutschland, am 13. März 1938, musste Alma mit ihrem dritten Ehemann, dem Juden Franz Werfel, fliehen. Wenige Tage zuvor bat man im Belvedere Almas nationalsozialistisch gesinnten Stiefvater Carl Moll um Intervention. Er sollte Alma zur Nennung eines Preises für das Munch-Bild bewegen, das die Österreichische Galerie zu kaufen beabsichtigte. Alma lehnte ab, und Moll holte noch während der Dauer des Leihvertrages das Bild - in ihrem Auftrag, wie er behauptete. Im April 1940 verkaufte er es der Österreichischen Galerie schließlich im Namen von Almas Halbschwester Marie Eberstaller um 7.000 Reichsmark.
Galerie Belvedere "respektiert Entscheidung natürlich"
Die Österreichischen Galerie Belvedere nimmt die Entscheidung über die Restitution des Gemäldes zur Kenntnis: "Wir sind Verwalter dieser Kunstwerke und respektieren natürlich jede Entscheidung in dieser Hinsicht", sagte Pressesprecher Klaus Pokorny zur APA.
Aus kunsthistorischer Sicht bedeute der Entschluss, das Gemälde zu restituieren, "natürlich einen großen Verlust für die Sammlung", so Pokorny. "Gleichzeitig ist aber klar, dass die Entscheidungen des Restitutionsbeirates voll zu akzeptieren sind", fügte er hinzu. Nach dem entsprechenden Prozedere werde das Werk nun restituiert.
Keine Rückgabe nach Krieg
Nach dem Krieg forderte Alma das Bild mehrfach zurück. Die Rückstellungskommission fand die Rückgabe zwar grundsätzlich berechtigt, dennoch kam sie nicht zu Stande. Alma berief erfolgreich, und 1953 verfügte die Kommission die Restitution. Allerdings berief nun die Finanzprokuratur mit Erfolg. Man befand, dass die Österreichische Galerie das Bild in gutem Glauben erworben hatte. Alma suchte ihr Recht bis zu ihrem Tod 1964 immer wieder aufs Neue, jedoch ohne Erfolg. 1999 lehnte der von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) neu geschaffene Restitutionsbeirat eine Rückgabe erneut ab. Marina Fistulari-Mahler, Alma Mahlers Enkelin, hatte schließlich eine neuerliche Prüfung der Rechtslage beantragt. Diese Bemühungen waren heute von Erfolg gekrönt.
Rückgabe weiterer Objekte empfohlen
Der Rückgabe-Beirat hat in seiner Sitzung weiters folgende Objekte zur Rückgabe empfohlen: an die Erben nach Alice und Carl Bach das Gemälde "Rosenstilleben" von Wilhelm Trübner aus der Österreichischen Galerie Belvedere; an die Erben nach Robert und Margarethe Piowaty-Lang prähistorische Objekte aus dem Naturhistorischen Museum Wien; an die Erben nach Siegfried Radin zwei Porzellanplatten aus dem Österreichischen Museum für angewandte Kunst; an die Erben nach Marianne und Ing. Otto H. Zels Bücher, Broschüren sowie eine Originalradierung aus der Bibliothek des Technischen Museums Wien mit Österreichischer Mediathek.
(apa/red)
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