Unfassbarer Fall von Missbrauch: Kärntner peinigte seine Töchter und fünf Enkelinnen
- Übergriffe seit 1962: Eine Tochter wurde schwanger
- Erst Enkelin brachte gesamten Fall zur Anzeige
Wegen des Verbrechens der Unzucht mit Minderjährigen ist ein 78-jähriger Kärntner von einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Laut Staatsanwältin Gabriele Lutschounig hatte der Angeklagte seit 1962 drei Töchter und fünf Enkelinnen sexuell missbraucht. Vor 44 Jahren war eine Tochter sogar schwanger geworden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Nachdem ich erfahren habe, was vor 44 Jahren mit meiner Tante passiert ist, wollte ich, dass alles ans Tageslicht kommt", erklärte eine Enkelin (22) des Angeklagten dem Schöffensenat. Sie selbst sei im Alter zwischen sieben und 13 Jahren von ihrem Großvater "regelmäßig im Wohnzimmer" missbraucht worden. "Es passierte immer, wenn ich in Kärnten auf Besuch war", erzählte die junge Frau.
Die schwerwiegendsten Taten des Kärntners - nämlich die Inzesthandlungen mit seinen Töchtern - seien inzwischen verjährt, erklärte die Staatsanwältin. Deshalb seien von der Anklagebehörde letztendlich nur mehr die Fälle von Missbrauch an den Enkelinnen angeklagt worden, die in den achtziger und neunziger Jahren verübt worden waren.
Zudem musste sich der Schöffensenat unter der Leitung von Richter Christian Liebhauser-Karl am Strafrahmen in der Gesetzesfassung vor 1998 orientieren. Bis dahin war eine maximale Strafe von fünf Jahren Haft vorgesehen gewesen. Seit der Reform liegt der Strafrahmen bei zehn Jahren Gefängnis.
"I gabat mei Leben dafür, wenn i alles ungeschehen machen könnt", erklärte der Angeklagte. "Sie haben zwei Generationen einer Familie zerstört", meinte der Richter und verkündete das Urteil von vier Jahren unbedingter Haft. Der 78-Jährige akzeptierte die Strafe, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. (apa/red)
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