Aufpassen beim Packen: Strengere Regeln beim Handgepäck im EU-Flugverkehr aktiv
- Nur noch geringe Mengen an Flüssigkeit erlaubt

·Flughäfen: Erhebliche
Mängel bei Sicherheit
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In der EU sind die strengeren Regeln für das Handgepäck von Fluggästen in Kraft getreten. Sie gelten für alle Passagiere, die von einem Flughafen in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island abfliegen. "Alle Flughäfen in der Europäischen Union müssen die neuen Regeln zum Schutz der zivilen Luftfahrt gegen die Bedrohung durch selbst gemachten Flüssigsprengstoff umsetzen", sagte EU-Sprecher Ferran Tarradellas Espuny.
So dürfen nur noch geringe Mengen Flüssigkeit mit an Bord genommen werden. Die Obergrenze für Flüssigkeiten, Gels und Cremes liegt bei 100 Millilitern pro Behältnis. Diese müssten in einem verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von höchstens einem Liter verstaut und bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.
Pro Passagier darf nur ein Beutel mit in die Maschine genommen werden. Ausnahmen gelten für Medikamente, Babynahrung und Diabetikerkost, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Die neuen Regelungen gelten auch bei Abflügen aus den USA und Kanada.
Wer nach der Kontrolle noch im Duty-Free-Shop Flüssigkeiten einkaufe, dürfe sie auch mit an Bord nehmen. Davon ausgenommen sind nach Angaben der Lufthansa allerdings Flüge in die USA.
Erst in einem halben Jahr treten Regeln für die Größe von Handgepäck in Kraft. Behältnisse wie Taschen dürfen dann nicht mehr größer als 56 mal 45 mal 25 Zentimeter sein. Die Frist wurde der Industrie eingeräumt, um entsprechende Modelle herzustellen.
(apa/red)
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