1. 1. 2008 wird Stichtag für Energieausweis:
Pflicht bei Neubauten und Großsanierungen
- Positiver Wettbewerb für Vermieter und Verkäufer
- Mehr Transparenz in Wien für Wohnungssuchende

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Der zukünftige "Energieausweis" für Miet- oder Eigentumswohnungen wird die Transparenz für angehende Mieter verbessern. Wohnungssuchende werden demnach in Zukunft über den zu erwartenden Energiebedarf ihres neuen Heimes besser informiert werden. Der "Typenschein" für Immobilien soll demnach für Vergleichbarkeit und Kostenwahrheit sorgen.
Der Wiener Wohnbaustadtrat Werner Faymann erwartet sich auch einen "positiven Wettbewerb" der Vermieter bzw. Verkäufer. Denn mit dem Ausweis werden Interessenten über den zu erwartenden Energiebedarf ihrer Wohnung informiert.
Kriterien
Im Rahmen der Begutachtung für den Energieausweis werden Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und eingesetzte Energieträger festgehalten. Der Pass zertifiziert jedoch nicht nur das Gebäude, sondern zeigt darüber hinaus auch Vorschläge zukünftiger Modernisierungen auf. Das Dokument gibt etwa Auskunft über den zu erwartenden Heizenergiebedarf. Auf jeden Fall enthalten ist auch die Energiekennzahl, die angibt, wie viel Energie pro Quadratmeter Fläche im Jahr benötigt wird.
Vorzeigemodell
Als positives Beispiel wurde die Energiekennzahlberechnung für eine Wohnhausanlage der Stadt Wien im Bezirk Wien-Donaustadt vor und nach der Sanierung dargestellt. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung hätten die Mieter vor der Sanierung durchschnittlich 800 Euro an Energiekosten pro Jahr bezahlen müssen, meinte Faymann. Nach der Sanierung seien dies nun lediglich noch rund 500 Euro.
Ziel der Zukunft: CO2-Reduktion
Die EU-Gebäuderichtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden ist seit 4. Jänner 2006 in Kraft. Das langfristige Ziel der EU-Gebäuderichtlinie ist die Senkung des Energiebedarfs von Gebäuden bis zum Jahr 2010 um etwa 20 Prozent und damit verbunden die Reduktion des CO2-Ausstoßes. Der neue Energieausweis bildet eine zentrale Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels.
Pflichttermin 2008
Für alle Neubauten sowie für Großsanierungen werde der Energieausweis spätestens ab 1. Jänner 2008 Pflicht - und somit Voraussetzung für eine Baubewilligung, erklärte Faymann. Auch Fördergelder werden dann nur noch gegen die Vorlage des Energieausweises fließen. Bei Verkauf oder Vermietung bereits bestehender Gebäude wird die Vorlage ab Anfang Jänner 2009 verpflichtend. (apa/red)
