Skandal um Totenkopf-Fotos: Deutscher Strafrechtler ortet lediglich "Bagatelldelikt"
- Reaktion auf Fotos sei "bei weitem überzogen"
- Drei Verantwortliche "zeigen sich zerknirscht"

Der Strafrechtler Reinhard Merkel hat die deutschen Gerichte wegen der Totenschädel-Bilder vor überzogenen Strafen gegen die beteiligten Soldaten gewarnt. "Juristisch gesprochen ist die Heftigkeit der Reaktionen sowohl in den Medien als auch von Seiten der Politik auf diese groben Geschmacklosigkeiten bei weitem überzogen", sagte der Hamburger Jurist der Nachrichtenagentur Reuters. Es handele sich um Bagatelldelikte "an der untersten Schwelle dessen, was überhaupt kriminelles Unrecht sein kann".
Es sei aus seiner Sicht daher ein Ärgernis, wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel "außerhalb ihrer Kompetenzen und Zuständigkeiten härteste Bestrafung fordert und in einem Ton redet, als ginge es um Kapitaldelikte". Dies werde die Richter wohl nicht unbeeindruckt lassen. "Ich fürchte, dass die Amtsgerichte unter dem politischen Druck symbolisch überhöhte Strafen aussprechen werden."
Aus Sicht von Strafrechtler Merkel handelt es sich bei dem Verhalten der jungen Soldaten, die sich in Afghanistan auf makabre Art mit Schädeln und anderen Skelettteilen hatten fotografieren lassen, um das alterstypische Verhalten Halbstarker, die sich zudem in keiner zivilen sozialen Situation befunden hätten. Nach Paragraf 168 des Strafgesetzbuches könne nur dann von einer Störung der Totenruhe ausgegangen werden, wenn Gräber geöffnet worden seien oder an Leichen beziehungsweise Leichenteilen "beschimpfender Unfug" vollzogen wurde.
Grobe Geschmacklosigkeit nicht Unrecht
Beschimpfungen wiederum seien nur dann möglich, wenn sie sich konkret auf den ehemals lebenden Menschen oder bestimmte Eigenschaften von ihm bezögen. "Kennt der Täter die vormals lebende Person nicht und weiß überhaupt nicht, um wessen Leichnam es da geht, dann ist in aller Regel das Beschimpfende an seiner Aktion ausgeschlossen", erläuterte Merkel. Übrig bleibe eine grobe Geschmacklosigkeit, die in der Regel kein kriminelles Unrecht darstelle.
Der Strafrechts-Experte räumte ein, dass die Rechtsprechung oft eine andere Ansicht vertrete. Für die Gerichte sei grob geschmackloses Verhalten oftmals ausreichend, um von einer Störung der Totenruhe auszugehen.
Merkel verwies darauf, dass mit Paragraf 168 das Pietätsempfinden der Allgemeinheit geschützt werden solle. Die Soldaten hätten jedoch nicht daran gedacht, dass die Fotos irgendwann mal die deutsche Öffentlichkeit erreichten. Zum anderen solle die Würde des Verstorbenen gewahrt werden. Diese sei jedoch nicht in Gefahr, "wenn man einen völlig anonymen Totenschädel gefunden hat". Die Sexualmotive hingegen sind nach Auffassung des Strafrechtlers sehr wohl hinreichend beschimpfender Unfug. Auf einem der Fotos hatte ein Soldat den Totenschädel an seinen entblößten Penis gehalten.
Erste Geständnisse
Im Foto-Skandal gibt es die ersten Geständnisse. Nach Worten eines Bundeswehr-Generals wurden drei deutsche Soldaten ermittelt, die für die von RTL ausgestrahlten Totenkopf-Fotos verantwortlich seien. Alle drei seien geständig. Einer der Täter will demnach noch versucht haben, das Material zu löschen.
Allerdings seien die Fotos bereits mehrmals kopiert worden. Details über die Identität der Männer wollte der General nicht nennen. "Fest steht, dass die Kameraden versagt haben, das Ansehen der Bundeswehr kolossalen Schaden genommen hat und die Gefährdung unserer Truppen in Afghanistan unverzeihlich ist", sagte er.
Der Anfangsverdacht der Ermittler gegen drei Unteroffiziere aus Mecklenburg-Vorpommern habe sich hingegen nicht erhärtet.
(apa/red)
Deutsche Sklavin befreit14:01
Frau schildert ihr Leid19-Jährige nach acht Jahren gerettet - Mutter soll von Martyrium gewusst haben
Nachbeben in Italien13:29
Weitere TodesopferSchon wieder schwere Schäden und Tote nach neuen Erdstößen in Norditalien
Anders Behring Breivik11:25
Arische Nasen-OP"Wir fanden es ein wenig dekadent", erzählt ein Jugendfreund des Attentäters
