Dienstag, 31. Oktober 2006

Bei Scheitern der Verhandlungen früher oder später Neuwahl: '06 nich mehr möglich

  • Zwischen Beschluss und Wahlen liegen 9 Wochen
  • Minderheits-Regierung ist sehr unwahrscheinlich

Sollten sich SPÖ und ÖVP nicht doch noch zu einer Großen Koalition zusammenraufen, stehen früher oder später Neuwahlen am Programm. Es sei denn, es käme doch eine der bisher ausgeschlossenen Koalitions-Varianten - ÖVP-FPÖ-BZÖ oder SPÖ-Grün-FPÖ - zu Stande. Ist das nicht der Fall, gibt es keine Regierung mit Parlamentsmehrheit. Mögliche Varianten wären dann eine Minderheitsregierung oder ein Expertenkabinett, die sich wohl nur kurze Zeit halten könnten, oder gleich Neuwahlen. Die gingen sich heuer aber gar nicht mehr aus.

Sowohl Minderheits- als auch Expertenregierung oder die Mischform einer Minderheitsregierung unter Einbeziehung parteiunabhängiger Experten haben in Österreich keine Tradition. Nur ein Mal gab es in der Zweiten Republik eine Minderheitsregierung. Nach der Wahl vom 1. März 1970 löste die SPÖ-Minderheitsregierung unter Bruno Kreisky die ÖVP-Alleinregierung ab. Die SPÖ brauchte dazu allerdings nur die Unterstützung einer Partei, der FPÖ - und ging trotzdem am 10. Oktober 1971 in Neuwahlen, die ihr dann die absolute Mehrheit bescherten.

Mit dem Ergebnis der heurigen Nationalratswahl vom 1. Oktober hätte eine Regierung, die sich im Parlament Mehrheiten suchen muss, vermutlich eine noch kürzere Lebensdauer. Denn die SPÖ bräuchte für eine Mehrheit zwei andere Parteien, entweder die Grünen und die FPÖ oder die FPÖ und das BZÖ. Diese sehr inkonsistenten Mehrheiten würden wohl allenfalls noch ein Budget für das nächste Jahr, aber sicherlich keine größeren Vorhaben oder Reformen ermöglichen. Womit es wohl irgendwann im nächsten Jahr Neuwahlen gäbe.

Heuer keine Wahl mehr möglich
Auch wenn beim Scheitern der Koalitionsverhandlungen sofort wieder der Wähler befragt wird, ginge sich keine zweite Nationalratswahl in diesem Jahr mehr aus. Denn zwischen der politischen Entscheidung und der Wahl müssen mindestens neuneinhalb bis zehn Wochen liegen - vom Auflösungsbeschluss bis zur Wahl. Allein für die organisatorischen Wahlvorbereitungen entsprechend der Wahlordnung sind zumindest 61 Tage nötig, also fast neun Wochen. Somit könnte, selbst wenn die politische Entscheidung noch diese Woche fiele, frühestens Anfang Jänner gewählt werden.

Lassen sich die Verhandler mit einem allfälligen Platzen noch Zeit, könnten Neuwahlen in einen schwierigen Wahlmonat fallen - den Februar. Da stehen der Reihe nach in allen Bundesländern die Semesterferien und damit viele Schi- und sonstige Urlaube an. Besonders bei Wahlen während der Ferien in Wien und Niederösterreich (5. bis 10. Februar) könnte die Wahlbeteiligung leiden - und die Wahlkommissionen Probleme haben, genug Leute zu finden.

Präsident kann Neuwahlen einleiten
Neuwahlen kann freilich nicht nur das Parlament selbst initiieren - auch der Bundespräsident kann sie einleiten, indem er die mit der Fortführung der Amtsgeschäfte betraute "alte" Regierung beauftragt, die Auflösung des Parlaments einzuleiten. Insgesamt hat der Bundespräsident die Fäden in der Hand: Er hat den Auftrag zur Regierungsbildung an SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer gegeben - und er muss eine neue Regierung angeloben. (apa)

31.10.2006 12:22