Falls staatliche Rettung kommt: EU dürfte Prüfverfahren zur BAWAG-Affäre starten
- Hilfspaket Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften?
- Entscheidung fällt nicht vor Mitte nächsten Jahres
Die EU-Kommission wird im Falle der BAWAG-Rettung voraussichtlich ein formales Prüfverfahren einleiten. "Das ist das Wahrscheinlichste", so ein EU-Experte über den möglichen Ausgang der derzeitigen Untersuchung des Anfang Mai von Regierung, Banken und Versicherungen geschnürten Hilfspakets. Eine endgültige Entscheidung ist damit nicht vor Mitte nächsten Jahres zu erwarten.
Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes wollte dazu nicht Stellung nehmen. Diese und nächste Woche sei jedenfalls noch mit keinen Neuigkeiten zu rechnen.
Die EU-Wettbewerbsvorschriften lassen staatliche Rettungsaktionen zwar zu, allerdings nur vorübergehend für ein halbes Jahr, heißt es in den Leitlinien der EU-Kommission. Außerdem müssen solche Beihilfen "reversibel" sein und dürfen eigentlich nicht für Restrukturierungsmaßnahmen verwendet werden.
Innerhalb der sechs Monate muss das betroffene Unternehmen einen entsprechenden Restrukturierungsplan ausarbeiten und in Brüssel vorlegen. Auch bei einer Restrukturierung sind staatliche Beihilfen zulässig, allerdings gelten hier sehr viel schärfere Kriterien. Die Prüfung dauert in der Regel zumindest ein halbes Jahr. Nicht selten verknüpft die Kommission die Genehmigung mit Auflagen.
Die Staatsgarantie über 900 Mio. Euro für die BAWAG ist laut Brüsseler Kreisen schon deshalb ein schwieriger Fall, weil sie nach diesen Regeln nicht als Rettungsbeihilfe gewertet werden kann, sondern wohl als Umstrukturierungsbeihilfe eingestuft wird. Das vertiefte Prüfverfahren wäre schon deshalb notwendig, um im Falle des geplanten Verkaufs keine Einsprüche zu riskieren, heißt es. (apa/red)
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