Donnerstag, 26. Oktober 2006

Mehr Cash für Erben: Wie sie Vermögens- weitergabe regeln und dabei Steuern sparen

  • NEWS: Wenigsten Österreicher haben ein Testament
  • PLUS: Das Erben-ABC - Tipps fürs richtige Vererben!

Ernst Draxl ist 42 Jahre alt. Der leitende Angestellte einer heimischen Großbank erfreut sich bester Gesundheit. Und dennoch hat er für die Zeit nach seinem Ableben schon jetzt vorgesorgt: Das gesamte Privatvermögen in der Höhe von knapp 90.000 Euro ist testamentarisch seit kurzem aufgeteilt. Draxl: "Es kann immer etwas passieren. Und deshalb möchte ich nichts dem Zufall überlassen und mein Erspartes an diejenigen weitergeben, die mir am Herzen liegen."

Doch nur wenige denken so weit voraus. Der Wiener Advokat Christoph Mager von der Rechtsanwaltskanzlei Dorda Brugger Jordis bestätigt: "Diejenigen, die überhaupt je ein Testament abschließen, sind sicher in der Minderheit".

Die Mehrheit aber begibt sich in unsicheres Fahrwasser. Denn eine Verlassenschaft soll in geordneten Bahnen verlaufen und nicht zu Chaos und Streit zwischen den Familienangehörigen führen. NEWS zeigt im letzten Teil seiner Vorsorge-Serie, wie Sie richtig vererben und bei Erbschaften Steuern sparen können.

Gleich vorweg: Äußerst wichtig beim Vererben ist die geordnete Übergabe. Konten, Sparbücher, Wertpapierdepots und andere Vermögensgegenstände sollten exakt aufgelistet und sicher verwahrt werden. Mit diesen Unterlagen können Verlassenschaftsabwicklungen wesentlich rascher erfolgen.

Steigender Reichtum
Die Übersicht könnten manche aber schon verloren haben. Denn die Österreicher werden immer reicher. Sie haben in den vergangenen zehn Jahren ihr Nettovermögen von 141 um 58 Prozent auf 223 Milliarden Euro gesteigert. Das sind rund 28.000 Euro pro Person oder 69.000 Euro je Haushalt.

Karl Bruckner, Chef der Steuerberatung BDO Auxilia: "Jährlich werden rund 160 Millionen Euro vom Fiskus durch die Erbschaft-und Schenkungsteuer einkassiert. Im Extremfall wird durch die Steuer das Vermögen um bis zu 60 Prozent geschmälert."

Der größte Teil, rund zwei Drittel, fließt aus den vielen kleineren Erbschaften an den Staat. In Österreich richtet sich die Erbschaftsteuer in erster Linie nach dem Grad der Verwandtschaft und erst dann nach der Höhe des hinterlassenen Vermögens. Nicht alle vererbten Vermögensarten werden gleich besteuert.

  • Für die Vererbung von Kapitalvermögen gibt es einen Freibrief vom Fiskus. Darunter fallen vor allem die in Österreich so beliebten Sparbücher und andere Bankguthaben sowie Aktien (bis zu ein Prozent) und festverzinsliche Anleihen. Dabei ist es egal, ob diese im Testament genannt werden oder nicht. Werden sie allerdings zu Lebzeiten verschenkt, fällt Schenkungsteuer an. Versicherungen sind nicht steuerfrei. Es gibt aber mittels Erbschaftsteuer-Klausel einen Weg, vererbte Lebensversicherungen teilweise oder zur Gänze steuerfrei zu erben.

  • Anders als bei Kapitalvermögen verhält es sich bei Liegenschaften. Derzeit ist für Grundstücke der dreifache Einheitswert die Basis für die Berechnung der Steuer. Mit Spannung wird derzeit ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) erwartet. Viele Experten rechnen, dass der Einheitswert künftig dem Verkehrswert weichen wird. Damit würde die Weitergabe von Liegenschaften erheblich verteuert. Ein Rechenbeispiel: Wenn ein Kind ein Einfamilienhaus im Wert von 400.000 Euro erbt, musste es bisher 3.468 Euro Steuer zahlen. Nach der Verkehrswert-Regelung wären allerdings 47.736 Euro fällig. Steuerfachmann Bruckner: "Es wird sicher eine Übergangsfrist von etwa einem halben Jahr geben." Doch: Wer sein Haus jetzt noch steuergünstig weitergeben will, sollte dies rasch erledigen.



Unternehmen vererben
Die volle Steuerlast gibt es bereits beim Vererben von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen. Hier kann aber eine Freigrenze von 365.000 Euro geltend gemacht werden. Für die meisten Klein-und Mittelbetriebe reicht dieser Betrag völlig aus. Doch bei größeren und sehr profitablen Betrieben kann die Steuer zu einem echten Hindernis werden. Beispiel: Ein Unternehmer vererbt einen Betrieb, der 500.000 Euro wert ist. Dann sind 135.000 Euro voll steuerpflichtig und 8.100 Euro zu berappen. Beträgt der Wert der Firma allerdings 1,5 Millionen Euro, dann macht die Steuer satte 125.000 Euro aus.

Freier Wille oder Gesetz
Ob man seinen letzten Willen per Testament manifestiert oder die gesetzliche Erbfolge für besser erachtet, ist eine persönliche Entscheidung. Anwalt Mager rät: "Das Testament kann man selbst gestalten und so dem letzten Willen am besten zum Durchbruch verhelfen." Schließlich besteht absolute Testierfreiheit. Bis auf das Pflichtteilsrecht kann jede natürliche wie juristische Person (etwa Kirchen oder Tierschutzvereine) zum Erben eingesetzt werden.

Das Gesetz folgt hingegen strikten Mustern. In Österreich wird die gesetzliche Erbfolge nach dem so genannten Parentelen-System ermittelt. Die erste Linie (Parentel) wird aus den Kindern des Erblassers gebildet. In der zweiten Linie sind die Eltern, in der dritten die Großeltern und in der vierten Parentel die Urgroßeltern des Erblassers.

Schenken oder vererben?
Wer sich nicht darauf verlassen will, wie einmal die gesetzliche Lage für Erben sein wird, oder wer der gesetzlichen Erbfolge nicht folgen will, kann schon zu Lebzeiten sein Vermögen an die Liebsten verteilen.

Dorda Brugger Jordis-Advokat Christoph Mager: "Bei der Schenkung besteht mehr Gestaltungsspielraum. Bei Liegenschaften ist es besonders vorteilhaft, wenn der Beschenkte dem Schenkenden ein Wohnrecht an der Liegenschaft einräumt. Damit reduziert sich die Bemessungsgrundlage der Immobilie, und es kann ein Drittel an Steuern eingespart werden."

Übrigens: Dass die Erbschaftsteuer, wie im Wahlkampf vorgeschlagen, bald abgeschafft wird, ist noch längst nicht sicher. Peter Ipkovich, Leiter des Personal Banking der Erste Bank: "Erbschaften müssen aus diesem Grund optimiert werden, dann fallen sicher weniger Steuern an."

Lesen Sie die ganze Story im aktuellen NEWS!

26.10.2006 19:14