Fußball-Bundesliga läuft am Wochenende auf ATV: Premiere akzeptiert den Entscheid!
- Pay-TV-Sender hat bereits Widerspruch eingelegt
- Kofler: "Gericht mangelhaft und falsch informiert"
ORF prüft Schadenersatzansprüche gegen Premiere
·Bundesliga-Rechte doch wieder an ATV
Gericht: Premiere darf Signal nicht an ORF leiten
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Die Fußball-Bundesliga ist im frei empfangbaren Fernsehen am kommenden Wochenende definitiv wieder auf dem Privatsender ATV und nicht im öffentlich-rechtlichen ORF zu sehen. Der Pay-TV-Sender Premiere, der über die Hauptrechte an der österreichischen Bundesliga verfügt, wird die entsprechende Einstweilige Verfügung des Landgerichts München akzeptieren. Zugleich will man weiter rechtlich gegen ATV vorgehen. Für den ORF bedeutet der Rechtsstreit zwischen Premiere und ATV vorerst den Spielausschluss.
"Wir halten uns an den Gerichtsbeschluss, auch wenn es mir persönlich schwer fällt", sagte Premiere-Chef Georg Kofler im Gespräch mit der APA. "Ich kann mir nur vorstellen, dass das Gericht mangelhaft und falsch durch ATV informiert wurde. Wir legen jedenfalls schnellstmöglich Widerspruch ein, und wir sind fest überzeugt, dass wir gewinnen", so Kofler. Hätte sich Premiere der Verfügung widersetzt, hätte es eine Strafe von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft gesetzt.
Premiere hatte den Sublizenz-Vertrag mit ATV vergangene Woche gekündigt und den Wechsel zum ORF bekannt gegeben. Begründet wurde dieses Vorgehen mit ausständigen Zahlungen von ATV. Der heimische Privatsender hatte seinen Zahlungen an den deutschen Abo-TV-Sender reduziert, nachdem der Bundeskommunikationssenat dem ORF ein umfangreiches Kurzberichterstattungsrecht zugesprochen hatte. ATV sah dadurch den Wert seiner Rechte gemindert. Bei Premiere ist man hingegen der Auffassung, dass die Einräumung gesetzlich ohnehin vorgegebener Rechte nicht zu einem Minderungsanspruch führen kann. In der Causa ist in München bereits ein Verfahren anhängig.
In seiner Einstweiligen Verfügung hielt das Landgericht dazu nun fest, dass ATV "nicht grundlos einen Teil der Zahlungen verweigert" habe, sondern sich in "nachvollziehbarer Weise" auf den "Wegfall der Geschäftsgrundlage" berufen habe, "durch die nach Vertragsabschluss dem ORF eine Sendezeit von 90 Sekunden pro Spiel vor der Sendung der Antragstellerin eingeräumt wurde, was Zuschaueraufkommen und Werbewert der Sendung der Antragstellerin erheblich beeinträchtigt". Ein Vertragsanpassung sei demnach wahrscheinlich und es sei Premiere zumutbar, das laufende Verfahren abzuwarten.
Für Kofler kann diese Beurteilung des Gerichts "nur auf einem einseitigen und falschen Sachvortrag beruhen". Wie lange die Bundesliga auf ATV läuft, werde man erst nächste Woche sehen, wenn weitere rechtliche Schritte zu erwarten sind.
Dass die österreichische Bundesliga nun in einer Schlammschlacht zwischen den verschiedenen TV-Veranstaltern zu versinken droht, befürchtet Kofler nicht. "Jeder, der die Bundesliga sehen möchte, kann das weiter problemlos bei Premiere. Aber es ist nicht schön, dass ATV auf dem Rücken des österreichischen Fußballs ein Verhalten an den Tag legt, das sittenwidrig ist. Man kann nicht nur die Rechte in Anspruch nehmen und an den Pflichten einfach vorbeispielen", meinte der Premiere-Chef.
Kloiber erfreut über Gerichts-Entscheid
ATV-Mehrheitseigentümer Herbert Kloiber zeigte sich unterdessen gegenüber der Tageszeitung "Kurier" erfreut über den gerichtlich erzwungenen Partnertausch. "Wie heißt es so schön: Fußball ist wieder zu Hause. Ich habe es immer als dreist empfunden, während eines Prozesses einen Vertrag zu kündigen. Jetzt kommt es natürlich zum Schadenersatz, nachdem Herr Kofler seinen Ritt gemacht hat."
ORF prüft Schadenersatzansprüche gegen Premiere
"Aus Sicht der Bundesliga sind die Ereignisse der letzten Tag sicherlich nicht ideal." So reagierte Bundesliga-Vorstand Georg Pangl auf die jüngsten Wendungen im Streit um die Free-TV-Rechte an der österreichischen Fußball-Liga. Nach einer Einstweiligen Verfügung des Landesgerichts München gegen den Hauptrechte-Eigner Premiere ist österreichischer Fußball vorerst wieder auf ATV und nicht mehr im ORF zu sehen. Der ORF prüft deshalb Schadenersatzansprüche gegen den Pay-TV-Sender.
Liga-Vorstand Pangl: "Wir gehen davon aus, dass Premiere als unser Vertragspartner die Präsenz der österreichischen Fußball-Bundesliga im Free-TV im Sinne einer optimalen Präsentation der T-Mobile Bundesliga und der Red Zac Erste Liga sicherstellen wird." Zumindest am kommenden Wochenende muss dies auf ATV erfolgen. Dort freut man sich auch bereits auf ein "großes Sportwochenende" mit österreichischer und deutscher Bundesliga sowie dem Finale in der Motorrad-WM.
Dass die Entscheidung des Münchner Gerichts auf Grund "einseitiger und falscher Informationen" erfolgt sei, wie dies Premiere-Chef Georg Kofler vermutete, weist ATV-Sportchef Mark Michael Nanseck zurück. "Die Einstweilige Verfügung erfolgte ja nicht ausschließlich auf Grund der Informationen nur einer Seite. Auch Premiere hat seine Sicht in einem gut 40-seitigen Schriftstück dargestellt. Ich glaube, dass das Gericht sehr gut informiert war", sagte Nanseck zur APA. Der ATV-Sportchef betonte darüber hinaus, dass die "Zurückhaltung eines Teils der Lizenzkosten der allerletzte Schritt war". Man habe sich über mehrere Monate hinweg um eine faire Einigung mit Premiere bemüht.
ORF nicht erfreut über Entwicklung
Wenig erfreut zeigte man sich beim ORF über die jüngste Entwicklung. "Nach einer umfassenden Erörterung der Situation mit dem Vertragspartner Premiere" werde man das ursprünglich geplante Live-Spiel Liebherr GAK gegen Red Bull Salzburg am kommenden Sonntag nicht übertragen, hieß es in einer Aussendung. Premiere habe demnach "den ORF darüber informiert, dass bereits alle denkbaren rechtlichen Schritte gegen diese unverständliche Entscheidung des Münchner Landgerichts eingeleitet sind". Aus dem rechtlichen Duell zwischen Premiere und ATV könnte nun ein gerichtlicher Dreikampf werden. "Der ORF prüft Schadenersatzansprüche und hat gegen Premiere solche auch schon angemeldet", teilte der öffentlich-rechtliche Sender mit.
ATV-Hauptgesellschafter Herbert Kloiber hatte bereits vergangene Woche angekündigt, in der Causa auch den ORF und den designierten ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz klagen zu wollen. Bei der Bekanntgabe des Deals zwischen Premiere und ORF meinte Wrabetz zu möglichen Rechtsfolgen: "Ich gehe davon aus, dass wir uns ganz sicher nicht an einem Rechtsbruch beteiligen. Ich sehe nicht, dass da ein Risiko auf den ORF zukommt." Zur aktuellen Lage war der künftige ORF-Chef für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar. (apa/red)
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