Dienstag, 24. Oktober 2006

Kein Austrittsrecht: Sturm-Masseverwalter warf VdF "bewusste Falschmeldung" vor!

  • Erst bei Einstellung des Betriebes Austritt möglich

Der vom Handelsgericht Graz als Masseverwalter des Fußball-Bundesligisten SK Sturm eingesetzte Grazer Anwalt Norbert Scherbaum hat der Spielergewerkschaft (VdF) und deren Geschäftsführer Robert Novotny "bewusst getätigte Falschdarstellungen über die Rechte der Spieler" vorgeworfen. Die VdF hatte verkündet, die Spieler des Traditionsklubs seien zu einem sofortigen Vertragsaustritt berechtigt. Diese Meldung entspricht laut Scherbaum "nicht der tatsächlichen Rechtslage".

Der Anwalt appellierte daher an die Spieler, Fans, Investoren und Gläubiger, sich von "dieser bewussten Falschmeldung" nicht verunsichern zu lassen. Als Masseverwalter vertritt Scherbaum die Interessen sämtlicher Gläubiger - also auch jene der Spieler. "Solange der Klub fortgeführt wird und vom Masseverwalter kein Schließungsantrag beim Konkursgericht überreicht wurde, sind sämtliche Arbeitnehmer - so auch die Spieler - wegen etwaig bis zur Konkurseröffnung offen gebliebener Entgelte nicht berechtigt, vorzeitig auszutreten", versicherte Scherbaum.

Auch nach Ansicht der Fußball-Bundesliga ist ein Vertragsaustritt erst dann innerhalb eines Monates möglich, wenn der Spielbetrieb bei Sturm eingestellt worden ist. Dann besteht für Arbeitnehmer - wie in einem Konkursverfahren üblich - ein begünstigtes Austrittsrecht. "Ein Vertragsaustritt der Sturm-Spieler ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich", versicherte Bundesliga-Vorstand Georg Pangl.

Über die Schließung des Traditionsklubs entscheidet der Masseverwalter. Scherbaum wird diese gemäß gesetzlichem Auftrag erst dann vornehmen, "wenn die nach Konkurseröffnung zustehenden Gehälter, Prämien usw. nicht mehr bezahlt werden können." In den nächsten acht Tagen werden laut dem Rechtsanwalt sämtliche Möglichkeiten zur Fortführung geprüft.

Scherbaum hat bereits die Erstellung einer Fortführungsstudie in Auftrag gegeben, die den endgültigen Finanzierungsbedarf aufzeigen soll. Zuletzt waren bis zu 8,6 Millionen Euro Verbindlichkeiten kolportiert worden. Neben den Einnahmen aus dem Ticketverkauf gelten die Spieler als größtes Kapital und größte Chance für eine Rettung des Klubs.

Bundesliga: Vertragsaustritt für Sturm-Spieler nicht möglich
Die Österreichische Bundesliga widerspricht der Fußball-Gewerkschaft (VdF) in der Frage um die Möglichkeit vorzeitiger Vertragsaustritte beim Erstligisten SK Sturm, der am Montag beim Konkursgericht in Graz einen Insolvenzantrag eingebracht hat. "Ein Vertragsaustritt der Sturm-Spieler ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich", versicherte Bundesliga-Vorstand Georg Pangl am Dienstag.

Laut Paragraf 25 der Konkursordnung könne dies definitiv erst nach Einstellung des Spielbetriebes geschehen, über den im Fall von Sturm der vom Gericht bestimmte Masseverwalter Norbert Scherbaum entscheidet. "Sowohl der Masseverwalter als auch die Spieler könnten dann innerhalb eines Monats das Vertragsverhältnis beenden", erklärte Pangl. (apa/red)

24.10.2006 15:29