Freitag, 27. Oktober 2006

Eurofighter-Streit: Rechnungshof-Bericht
zu Gegengeschäften kommt im November

  • Moser: RH konnte bei Vertrag nur "Teilaspekt" prüfen
  • SPÖ vermutet "Luftzahlen und Luftgeschäfte" im Deal

Der Sonderbericht des Rechnungshofes über die Gegengeschäfte zum Eurofighter-Ankauf wird im November fertig sein und dem Nationalrat vorgelegt, kündigte RH-Präsident Josef Moser im Gespräch mit der APA an. Zur Frage eines Ausstiegs aus dem Eurofighter-Vertrag wollte er nicht mehr sagen als im RH-Bericht des Jahres 2005 schon zu lesen war. Moser wies allerdings darauf hin, dass der Rechnungshof nur einige Aspekte habe prüfen können. So wäre die Prüfung der politischen Verantwortung Sache des Parlaments.

Der RH untersuche grundsätzlich - und somit auch den Eurofighter-Vertrag - nur hinsichtlich der Gebarungsrelevanz. Außerdem könne der RH nur eine Vertragsseite, die öffentliche Hand, prüfen, nicht aber den Vertragspartner. "Das ist nur ein Teilaspekt", merkte Moser an. Und er verwies darauf, dass bei RH-Prüfungen keine Wahrheitspflicht für Auskünfte bestehe - wie sie etwa in einem Untersuchungsausschuss gegeben wäre.

In dem im Vorjahr veröffentlichten RH-Bericht zum Eurofighter steht in Sachen Vertragsrücktritt: Das Verteidigungsministerium "konnte grundsätzlich jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten, sofern es der Firma Eurofighter sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen bezahlte und die durch den Rücktritt der Firma Eurofighter entstehenden Kosten ersetzte. Ohne Verpflichtung zum Kostenersatz konnte das BMLV hingegen im Wesentlichen bei Leistungsverweigerung und bei vertraglicher Schlecht- oder Nichterfüllung durch die Firma Eurofighter zurücktreten." Für solche Fälle seien unterschiedliche Rücktrittsfristen vereinbart worden. Die Unterschiede in den Rücktrittsfristen bemängelte der RH als "zum Teil nicht sachlich gerechtfertigt".

SPÖ vermutet "Luftzahlen und Luftgeschäfte"
Die Gegengeschäfte hat der Rechnungshof damals nicht im Einzelnen geprüft - aber kritisiert, dass das Wirtschaftsministerium für die Beratung bei der Vertragserstellung statt der Finanzprokuratur des Bundes eine Rechtsanwaltskanzlei beizog und dafür 60.000 Euro bezahlte.

Die SPÖ hat deshalb im April 2005 eine Sonderprüfung der Gegengeschäfte - konkret einer Stichprobe der Deals - beantragt. Sie vermutete "Luftzahlen und Luftgeschäfte". EADS und Eurofighter haben sich verpflichtet, im Gegenzug für die Beschaffung von 18 Kampfjets um knapp zwei Mrd. Euro in einem Zeitraum von 15 Jahren Gegengeschäfte in einem Ausmaß von vier Mrd. Euro abzuwickeln.

(apa/red)

27.10.2006 08:42