Heiße Phase im Neuwahl-Poker: Wird das
Ergebnis bald schon auf den Kopf gestellt?
- NEWS: Nach Martin prüft auch KPÖ eine Anfechtung
- Verfassungsstreit: Fliegt BZÖ aus dem Nationalrat?
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Nur 26 % wollen ihn noch als Parteivorsitzenden
·NEWS: Pröll nimmt Schüssel in Schutz
"Staatspolitik hat für ÖVP Vorrang vor Parteipolitik"
·"Soziales Profil der ÖVP gehört geschärft"
Pühringer unterstützt Ruf nach großer Parteireform
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Hans-Peter Martin kann sich der Avancen kaum erwehren. Plötzlich machen rote und schwarze Freunde dem streitbaren EU-Rebellen, den sie bisher gemieden haben, den Hof. Und zwar wegen der Wahlanfechtung, die Martin prüfen lässt. Einige SP-Funktionäre hätten gerne, dass Martin nur die Reststimmenverteilung vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft. Das hätte aller Voraussicht nach zur Folge, dass Rot-Grün eine Mehrheit von 93 Mandaten im Plenum des Nationalrates erhalten würde. Den Verhandlungsspielraum der SPÖ gegenüber Wolfgang Schüssels ÖVP würde das drastisch erweitern.
ÖVP-Boten wollen etwas anderes von Martin: Sie finden Gefallen an der Idee, dass Martin die Wahl als Ganzes anficht. Das könnte nämlich Neuwahlen bedeuten. Für manche ÖVPler ist das ein ideales Ausstiegsszenario aus wenig lustvollen Verhandlungen mit Alfred Gusenbauers SPÖ.
Martin und KPÖ prüfen Wahlanfechtung
Einzig: Der Umworbene ziert sich noch. Martin zu NEWS: Die Überlegungen zu einer Wahlanfechtung sind noch nicht abgeschlossen. Martin ist nicht der Einzige, der derzeit eine Wahlanfechtung juristisch prüfen lässt. Auch die KPÖ lässt Verfassungsrechtler ran. Spitzenkandidat Mirko Messner zu NEWS: Wir werden in dieser Angelegenheit noch in dieser Woche eine Entscheidung treffen.
Inhaltlich hat jeder, der die Wahl anfechten will, gute Chancen, mit seinem Anliegen durchzudringen. Denn: Nach Einschätzung führender Verfassungsrechtler hätte die Wahlbehörde die Stimmen der Kärntner Orangen, die dort unter der Bezeichnung Die Freiheitlichen in Kärnten Liste Jörg Haider BZÖ nicht mit jenen der Liste Die Freiheitlichen Liste Westenthaler BZÖ zusammenzählen dürfen.
Das bedeutet: Ohne die Kärntner Stimmen Jörg Haider kam dort auf 24,9 Prozent der Stimmen hätte das BZÖ den Einzug in den Nationalrat schlicht und einfach verpasst. Zudem gilt: Wird die Causa jetzt nicht eindeutig vom Verfassungsgerichtshof entschieden, droht bei der nächsten Wahl eine wahre Listenflut mit Namen prominenter Local Heroes: Eine Liste Häupl SPÖ, eine Liste Pröll ÖVP, Van Staa ÖVP, Burgstaller SPÖ und mehr wäre dann vorstellbar.
Hat die Wahlbehörde versagt?
Ausgelöst hat die brisante Diskussion der renommierte Jurist Heinz Mayer. Er beruft sich bei seiner Expertise auf Paragraf 106 der Nationalrats-Wahlordnung. Dort ist geregelt, dass auf Bundes- und Landeswahlvorschlägen Parteien derselben Parteienbezeichnung antreten müssen.
Auf dem aus Kärnten übermittelten Landeswahlvorschlag werden die orangen Kandidaten schlicht als BZÖ geführt, die Bundeswahlbehörde veröffentlichte jedoch amtlich unter dem Namen Die Freiheitlichen Liste Westenthaler BZÖ (BZÖ) die orange Bundesliste mit den Kärntner Kandidaten. Und um die Verwirrung perfekt zu machen, wurde auf der Homepage des Innenministeriums die Existenz von zwei orangen Listen publik gemacht. Eine für Kärnten und eine für Restösterreich.
Doch es geht noch weiter: Eine Einstweilige Verfügung, die von der FPÖ beantragt wurde, verbot den Orangen, im Wahlkampf die Bezeichnung Freiheitlich zu führen. Daraufhin meldeten sich
die Kärntner Orangen zu Wort und erklärten, die Verfügung gelte nicht für Kärnten.
Zitat des Haider-Sprechers Stefan Petzner: Geklagt wurden ja nicht wir, sondern das BZÖ. Wir haben eigene Statuten. Wohl sind Entscheidungen von Zivilgerichten nicht bindend für die Wahlbehörde, ein Indiz für die Existenz zweier verschiedener Parteien sind sie jedoch allemal.
Fall wurde schon einmal entschieden
Fest steht: Schon 1924 hat der Verfassungsgerichtshof einen ähnlich gelagerten Fall eindeutig entschieden. Damals ging es um den Landbund, der im Burgenland als Burgenländischer Bauernbund (Landbund für Österreich) antrat, in Restösterreich aber als Landbund für Österreich kandidierte. Damals wurde entschieden, dass die Stimmen der beiden Listen nicht zusammengezählt werden dürfen.
Sollte dies jetzt wieder der Fall sein, fällt das BZÖ aller Voraussicht nach aus dem Parlament. Denn in Kärnten hat man kein Grundmandat erreicht. Nur über die Reststimmenmandate, die aus der Zusammenzählung der Ergebnisse resultieren, wurde der Sprung ins Hohe Haus geschafft.
Fest steht: Die Wahl müsste innerhalb der nächsten vier Wochen angefochten werden. Der Verfassungsgerichtshof ist dabei grundsätzlich an den Antrag des Antragstellers gebunden. Soll heißen: Entweder wird das Dritte Ermittlungsverfahren, also die Verteilung der Reststimmenmandate, bekämpft, oder es wird beantragt, dass die Wahl neu abgehalten werden muss.
Heikler Poker bahnt sich an
Im ersten Fall bei einer Neuverteilung der Mandate entstünde eine rot-grüne Mehrheit mit 93 Mandaten. Eine große Koalition wäre dann nicht mehr die einzig wahrscheinliche Option. Im zweiten Fall müsste im Frühjahr neu gewählt werden. Ein Szenario, das vor allem Wolfgang Schüssel einen charmanten Ausstieg aus den Koalitionsverhandlungen erlauben würde. Neuwahlen, ohne dass der Noch-Kanzler sie vom Zaun gebrochen hat, verschaffen der ÖVP eine brauchbare Ausgangssituation, um doch noch einmal auf Platz 1 hoffen zu können.
Es könnte aber auch sein, dass die Wahl in jedem Fall neu abgehalten werden muss, wenn der Fehler bereits durch die Bundeswahlbehörde beim Veröffentlichen des Wahlvorschlags gemacht wurde. Ein Fehler, der nicht mehr korrigiert werden kann. Dann bekäme das Innenministerium (und somit wieder die ÖVP) den schwarzen Peter auf dem Gerichtsweg zugeschoben.
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