Donnerstag, 27. September 2007

Achtung Wildwechsel, vor allem im Herbst: Auch kleine Tiere richten große Schäden an

  • Trotzdem sind viele Wildunfälle sehr leicht vermeidbar
  • So verhalten Sie sich im Falle eines Falles richtig

Der Herbst ist da, und mit ihm kommen Nebel und oft schlechte Lichtverhältnisse. Wenn die Sicht der Autolenker witterungsbedingt besonders getrübt ist, steigt auch wieder die Gefahr für Wildunfälle. Dabei stellen selbst Kollisionen mit kleineren Tieren eine große Gefahr dar. Ein Hase mit rund fünf Kilo Gewicht wird bei Tempo 100 zu einem "Geschoss" mit 125 Kilo. Ein 40 Kilo schweres Reh prallt sogar mit fast einer Tonne auf.

Um Unfälle dieser Art zu vermeiden, gab die Wiener Städtische Versicherung einige Tipps: Beim Gefahrenzeichen "Achtung Wildwechsel" empfiehlt es sich, die Geschwindigkeit zu verringern und bremsbereit zu fahren. Besondere Vorsicht ist auf wenig befahrenen Nebenstraßen geboten. Auch in Waldbereichen und in der Nähe von Obstgärten ist verstärkt mit Wildwechsel zu rechnen.

Fernlicht abblenden
Bei der Sichtung eines Tieres sollte das Fernlicht abgeblendet werden, damit das Wild nicht irritiert wird und mitten auf der Straße stehen bleibt. Zudem ist es hilfreich, mehrmals kurz die Hupe zu betätigen. Bei einem Ausweichmanöver sollte nicht ruckartig reagiert und das Fahrzeug verrissen werden. Da Wildtiere - vor allem Rehe - meistens in Gruppen flüchten, sollten Autofahrer damit rechnen, dass weitere Tiere die Straße zu überqueren versuchen.

Im schlimmsten Fall
Passiert trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Unfall, sollten einige Grundregeln beachtet werden: Pannendreieck aufstellen und den Ort des Geschehens mit eingeschalteter Warnblinkanlage absichern. Sind Personen verletzt, ist Erste Hilfe zu leisten. Danach sollte die Polizei verständigt werden, damit auch die örtliche Jägerschaft informiert wird. Für die Kasko-Versicherung wird eine Meldebestätigung des Unfalls benötigt. Diese wird von der Polizei ausgestellt. Verletzte Tiere dürfen nur von einem Jäger oder der Polizei getötet werden. Ein totes Tier sollte von der Fahrbahn geschafft und darf unter keinen Umständen mitgenommen werden.

(APA/red)

27.9.2007 15:56