Montag, 17. Dezember 2007

Wenn das Christkind erst zu Ostern kommt:
Vorsicht bei Online-Einkauf für Weihnachten

  • Warnung der VKI vor allem vor Vorauszahlungen
  • Weitere Aufschläge werden oft nicht berücksichtigt

Der Boom beim Online-Shopping lässt die Beschwerden über unseriöse Geschäftspraktiken nach oben schnellen. Jährlich gehen 2.200 Konsumentenanfragen beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) ein. Zwar werden dabei rund zwei Drittel aus Sicht der Konsumenten einer positiven "Lösung" zugeführt, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnte jedoch vor allem vor Vorauszahlungen.

"Wir rechnen mit einer Flut von virtuellen Schnäppchen und Best- Price-Angeboten in der Weihnachtszeit", so Franz Floss, VKI- Geschäftsführer für die Bereiche Untersuchungen und Publikationen. Nach den Feiertagen würden dann die Beschwerden bei den Konsumentenschützern eintrudeln. Unter anderem bestünde bei manchen Waren das Risiko, dass georderte Weihnachtsgeschenke erst zu Ostern einlangen.

Entweder zu spät oder gar nicht
Die häufigsten Beanstandungen beim Online-Shopping seien zu spät oder falsch gelieferte Waren bzw. Probleme bei der Durchsetzung der Gewährleistung der Produkte, vor allem, wenn die Firmen ihren Sitz im Ausland hätten, sagte Georg Mentschl, Leiter des EVZ, das seit dem Jahr 1999 beim VKI angesiedelt ist.

Trügerische Angebote
Die vermeintlichen "Schnäppchen" können sich inklusive Steuern, Versandgebühren, Aufschlägen auf Kreditkartenzahlungen oder auch Zoll als teurer Spaß erweisen. Die Verbraucherschützer warnten vor allem bei Produkten, für die Vorauskassa verlangt werde. Grundsätzlich hätten aber beim Online-Shopping gesetzliche Mindeststandards und Konsumentenschutzrechte ihre Gültigkeit, so die Experten. (apa/red)

17.12.2007 15:02