Amtliches Endergebnis der NR-Wahl wurde verlautbart: Ab jetzt Anfechtungen möglich!
- VfGH sieht sich für etwaige Anträge gerüstet
- Am Endergebnis hat sich nichts mehr geändert
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Die Bundeswahlbehörde das amtliche Endergebnis der Nationalratswahl vom 1. Oktober festgestellt und auf der Amtstafel im Innenministerium verlautbart. Damit können wahlwerbende Parteien ab sofort beim Verfassungsgerichtsgerichtshof Anträge auf Anfechtung der Wahl einbringen. Sie haben vier Wochen Zeit dazu. Bisher gibt es allerdings keine konkreten Ankündigungen.
Der EU-Parlamentarier Hans-Peter Martin hat erklärt, dass er seinen Anwalt prüfen lässt. Der Verfassungsgerichtshof ist jedenfalls auf eine allfällige Anfechtung der Nationalratswahl vom 1. Oktober vorbereitet. "Der Gerichtshof hat intern bereits Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass ein Antrag einlangt", erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth gegenüber der APA. Ein solches Verfahren hätte natürlich "höchste Priorität, um zügig, aber mit der notwendigen Gründlichkeit zu einer Entscheidung zu kommen".
Gleichzeitig mit dem Endergebnis wurde auf der Amtstafel auch die Liste der Bewerber angeschlagen, die ein Bundesmandat bekommen. BZÖ und ÖVP nahmen in der Verlautbarung aber Klarstellungen vor: Das BZÖ verlangte die Anmerkung, dass die in der Woche vor der Wahl aus der Partei ausgetretene Justizministerin Gastinger auf das ihr zustehende Mandat verzichten wird.
Die ÖVP machte darauf aufmerksam, dass Klubobmann Molterer zu Gunsten von Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg auf das Bundesmandat verzichtet. Molterer kann aber sowohl über ein oberösterreichisches Landes- als auch ein Direktmandat in den Nationalrat einziehen.
Auch bei den anderen Parteien steht noch nicht definitiv fest, wer welches Mandat annimmt. Mit der Verlautbarung begann dazu eine Frist von 48 Stunden. Am Endergebnis der Wahl hat sich übrigens nichts mehr geändert. (apa/red)
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