Mittwoch, 18. Oktober 2006

Nach unfassbarer Tat in Wien-Floridsdorf:
Drei Jahre Haft für Hackenangriff auf Eltern

  • Schuldspruch gegen 29-Jährigen rechtskräftig
  • In Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen

Ein 33-jähriger Wiener, der seit 15 Jahren nicht mehr mit seinen Eltern spricht und trotzdem bis zuletzt bei ihnen gewohnt hatte, ist im Straflandesgericht zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, nachdem er Vater und Mutter im Schlaf mit einer Axt attackiert hatte. Die Geschworenen verwarfen einstimmig die auf versuchten Doppelmord lautende Anklage und erkannten auf versuchte absichtliche schwere Körperverletzung.

Darüber hinaus wurde der Sohn, der laut Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith an High-functioning Autismus - eine bereits im frühkindlichen Alter auftretende Form dieser Krankheit - leidet, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Tat spielte sich am 7. August 2005 in einem Einfamilienhaus in Floridsdorf ab, wo ein 68-jähriger Pensionist und seine 66-jährige Frau ihrem jüngeren Sohn den ersten Stock eingerichtet hatten. Als sie ihn mit sanfter Gewalt in die ehemalige Wohnung seines älteren Bruders übersiedeln wollten, griff er zur Axt.

Es war 4.00 Uhr , als der außergewöhnlich bleiche, groß gewachsene Mann plötzlich im Schlafzimmer seiner Eltern stand. Zunächst schlug er auf seine schlafende Mutter ein. Als diese aufwachte und ihn abwehrte, griff er den daneben liegenden Vater an. Beide wurden mehrmals am Kopf und an den Extremitäten getroffen, ehe sie den 33-Jährigen überwältigen konnten. Sie fesselten ihn mit mehreren Gürteln ans Bett, schlossen ihn im Schlafzimmer ein und verständigten die Polizei.

Opfer nicht lebensgefährlich verletzt
Die Opfer wurden nicht lebensgefährlich verletzt. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten erlitten sie mehrere Zentimeter tiefe Rissquetschwunden und Hautabschürfungen.

Er habe sie nicht töten wollen, erklärte der Sohn in seiner Verhandlung. Er habe sie "bewusstlos schlagen" und anschließend "in Ruhe Selbstmord begehen wollen". Mit Suizidgedanken hatte sich der 33-Jährige seit langem auseinander gesetzt. Dem Vater war nicht entgangen, dass sich sein Jüngster aus dem Internet stapelweise Anleitungen zum Freitod heruntergeladen und ausgedruckt hatte.

"Ich würd' sagen, ich hab' eine soziale Inkompetenz. Ich bin meinen Einschränkungen unterworfen, weil ich am Leben nicht teilhaben kann wie die anderen", charakterisierte sich der Angeklagte, der sich vor den Geschworenen erstaunlich gesprächig zeigte. Er habe beabsichtigt, die Mutter "kurzzeitig in Ohnmacht sinken zu lassen", gab er zu Protokoll. Er räumte ein, dass ihn die Übersiedlung getroffen hätte: "Die Eigenständigkeit, die mir dadurch aufgezwungen worden wäre, dadurch wäre ich überfordert gewesen."

"War Problemkind"
"Er war von klein auf ein Problemkind. Er hat nie etwas erzählt. Er hatte keine Freunde. Er war ein Einzelgänger", beschrieb die Mutter im Zeugenstand ihren jüngeren Sohn. Während der um zwei Jahr ältere Bub offenbar immer eine Art Mustersohn war - er ist heute erfolgreicher Unternehmensberater und glücklich verheiratet -, brach der andere sein Biologie-Studium und offenbar auch sämtliche Beziehungen zur Außenwelt weitgehend ab. Ab der Pubertät sprach er mit der Familie kein Wort mehr, kommunizierte mit Achselzucken und Handbewegungen. "Er hat neben uns hergelebt", sagte die Mutter.

Für die Psychiaterin Sigrun Rossmanith war die Tat "ein Lösungsversuch einer Situation, die für den Beschuldigten unerträglich geworden ist. Es war eine länger vorschwebende Tatsituation, wo die Gefühle immer mehr angeschwollen sind". Sie beschrieb den Angeklagten als überdurchschnittlich intelligenten, gebildeten Mann, "der seine Intelligenz handlungsmäßig nicht umsetzen kann".

Ihrem Gutachten zufolge leidet er an einer schweren Persönlichkeitsstörung. Sie führte diese nicht zuletzt auf die "ambivalente Beziehung" zu den Eltern zurück: "Er hat das Gefühl, in dieser Familie nachteilig behandelt worden zu sein." Er bedürfe einer gezielten Therapie, da ansonsten "äquivalente Gewalthandlungen" befürchtet werden müssten, meinte Rossmanith abschließend.

(apa/red)

18.10.2006 17:14