Donnerstag, 12. Oktober 2006

Ist die Auto-Apotheke wirklich vollständig? Fehlende Verbandskästen führen zu Strafen

  • Staubdicht verpackt & zur Wundversorgung geeignet
  • INFOS: Das gehört wirklich in Ihre Auto-Apotheke

Anlässlich des "Tags der Apotheke" riet der ÖAMTC, Auto-Verbandskästen auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Viele Lenker wissen oft gar nicht, wo sich der "Lebensretter" befindet oder wie der Inhalt der Apotheke im Notfall richtig verwendet wird. In vielen Fällen ist der Verbandskasten außerdem gar nicht mehr verwendbar.

Das Kraftfahrgesetz schreibt ein staubdicht verpacktes und zur Wundversorgung geeignetes Verbandszeug vor. Wer ganz ohne Auto-Apotheke erwischt wird, muss zumindest mit einem Organmandat in der Höhe von 14 Euro rechnen. Der theoretische Strafrahmen reicht hier sogar bis zu 5.000 Euro.

Abgelaufen?
Wie oft die Auto-Apotheke ausgetauscht werden oder was sie genau beinhalten muss, ist allerdings nirgends festgeschrieben. Trotzdem beklagen sich Autofahrer immer wieder über zweifelhafte Bestrafungen wegen "abgelaufener" Verbandskästen. Gestraft werden darf allerdings nur, wenn die gesetzliche Mindestvorgabe - staubdicht verpackt und geeignet - nicht erfüllt wird.

Die bessere Apotheke
Apotheken nach ÖNORM V 5101 erfüllen mehr als die Mindestanforderungen. Ihre Verwendung ist - entgegen einer weit verbreiteten Meinung - aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Um juristische Haarspaltereien zu vermeiden und für den Notfall gut gerüstet zu sein, sollten sie allerdings zur Auto-Ausstattung gehören.

Das gehört in die Auto-Apotheke
Eine Auto-Apotheke enthält folgende Grundausstattung:
- Dreiecktücher
- Wundauflage
- Verbandtuch
- Heftpflaster
- Pflasterstrips
- Wundschnellverband
- Momentverband
- elastische Mullbinden
- Rettungsdecke
- Verbandschere
- medizinische Einmalhandschuhe
- Notfallbeatmungstuch
- Erste Hilfe Anleitung (Sofortmaßnahmen)

(APA/red)

12.10.2006 10:55