Knappes Auffahren erhöht das Unfallrisiko: Lenker halten Sicherheitsabstand nicht ein
- KfV beobachtete Verhalten von 4.000 Autofahrern
- Ergebnis: 25 % sind zu knapp am Vordermann dran

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Acht Zehntelsekunden - das ist der Abstand, den rund ein Viertel der österreichischen Pkw-Lenker auf Autobahnen bei einem Tempolimit von 130 km/h auf der ersten - also äußerst rechten Spur - unterschreitet. Bei einer Vollbremsung prallt so ein Drängler mit einer Restgeschwindigkeit von rund 40 km/ h auf seinen Vordermann. Allerdings sind durch Monotonie und Müdigkeit auf Autobahnen auch Reaktionszeiten von zwei Sekunden möglich, die Aufprallgeschwindigkeit würde dann bei fast 100 km/h liegen!
Wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) beobachten konnte, halten die Autofahrer insgesamt auf Autobahnen einen Zeitabstand von durchschnittlich 1,33 Sekunden ein. Am diszipliniertesten sind die Steirer: Dort ließen die Autofahrer im Schnitt einen Abstand von 1,68 Sekunden bei erlaubten 130 km/h zu. Das krasse Gegenteil ist hingegen in Salzburg der Fall. Mehr als 54 Prozent der auf Salzburger Autobahnen beobachteten Pkw-Fahrer gingen in den Nahkampf und klebten mit einem Abstand von maximal 0,8 Sekunden am Heck des Vordermanns. Resultat dieses Distanzmangels ist oft ein Auffahrunfall.
Höhere Geschwindigkeit kleinerer zeitlicher Abstand
Je schneller Autofahrer unterwegs sind, desto geringer wird der Sekunden-Abstand, den sie zum Vordermann halten. Den 1,33 Sekunden auf der Autobahn steht ein durchschnittlicher Abstand von 1,64 Sekunden bei Tempolimit 100 im Freiland gegenüber. Den empfohlenen Mindestabständen kommen die österreichischen Pkw-Lenker erst im Ortsgebiet nahe, wo dem vorausfahrenden Fahrzeug im Schnitt ein Vorsprung von 1,83 Sekunden gegönnt wird. Gleichzeitig ist im Ortsgebiet auch der Anteil der extremen Drängler - also der Fahrer, die maximal 0,8 Sekunden Abstand halten - mit rund fünf Prozent am geringsten.
Vormerkdelikt: Unzureichender Sicherheitsabstand von 0,2-0,39 Sekunden
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Pflicht zum Einhalten eines Sicherheitsabstandes verankert: Der Lenker muss stets so viel Abstand zu seinem Vordermann halten, dass er jederzeit anhalten kann, auch wenn das Kfz plötzlich abbremst.
Wurde mit technischen Messgeräten ein unzureichender Sicherheitsabstand von 0,2 bis 0,39 Sekunden festgestellt, gibt es eine Vormerkung im Führerscheinregister (Anm.: 0,2 Sekunden entsprechen bei 130 km/h etwa 7,2 Meter oder eineinhalb Autolängen). Zusätzlich müssen diese Drängler mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. Ein Sicherheitsabstand von weniger als 0,2 Sekunden ist ein "Entzugsdelikt", der Führerschein wird für mindestens drei Monate entzogen.
(APA/red)
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