Freitag, 13. Oktober 2006

Prozess um Entlassung: "Harte Bandagen" zwischen Ex-Präsident Verzetnitsch und ÖGB

  • Ansprüche Verzetnitschs liegen bei 845.000 Euro
  • ÖGB: Ex-Boss für Mitgliederschwund verantwortlich

Einen verbalen Schlagabtausch lieferten sich die Rechtsvertreter des ehemaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch und des Gewerkschaftsbunds im Wiener Arbeits- und Sozialgericht, wo der Prozess um die Entlassung Verzetnitschs über die Bühne geht. Dieser bekämpft seine Entlassung, weil in seinen Augen der von seinem Nachfolger Rudolf Hundstorfer getätigte Schritt nicht rechtmäßig war.

Verzetnitsch fordert 345.000 Euro an Abfertigungsansprüchen, Urlaubs- und Kündigungsentschädigung sowie einen kapitalisierten Pensionsanspruch von 500.000 Euro. Der Gewerkschaftsbund hält dem Gründe entgegen, welche die Entlassung gerechtfertigt hätten: So verdächtigte ÖGB-Anwalt Anton Ehm den langjährigen Präsidenten im Zusammenhang mit der Anmietung dessen Penthouse-Wohnung der Untreue und behauptete weiters, Verzetnitsch habe mit seinem Verhalten in der BAWAG-Refco-Affäre zahlreiche Mitglieder "vergrault".

Nachdem im vergangenen April bekannt geworden war, dass Verzetnitsch mit ÖGB-Geldern eine Haftung für die gleichermaßen hochspekulativen wie desaströsen Karibik-Geschäfte der BAWAG abgegeben hatte, sei über den ÖGB eine bisher nie da gewesene "Austrittswelle" hereingebrochen. Bis einschließlich September wären dem ÖGB dadurch 1,2 Millionen Euro an Mitgliedsbeiträgen entgangen, sagte Ehm, wobei er als Maßstab die Zahlungseingänge von April bis September 2005 heranzog.

Verzetnitsch, der überraschenderweise zur ersten Tagsatzung erschienen war, hörte sich die Vorwürfe mit steinerner Miene an, war aber nicht bereit, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Sein Rechtsvertreter Georg Schima betonte allerdings, der behauptete Mitgliederschwund sei nicht darauf zurückzuführen, "dass der Kläger Anfang 2001 eine Haftungserklärung für die beklagte Partei abgegeben hat, sondern ausschließlich auf die Vorgangsweise der nach seinem Rücktritt bzw. seiner Entlassung verantwortlichen Personen der beklagten Partei."

Untreue-Verdacht gegen Verzetnitsch
Der ÖGB hat die Entlassungsgründe erstmals in einem Schriftsatz vom 5. Oktober konkretisiert, der Arbeitsrichter Wilfried Schwimmer vorliegt. Verzetnitsch wird darin nicht nur die im Alleingang vorgenommene Verpfändung des ÖGB-Vermögens angelastet, was der Rechtsvertreter des Gewerkschaftsbunds nun als statutenwidriges "mehrjähriges Unterlassen" geißelte.

Vor allem führt der Gewerkschaftsbund gegen seinen Ex-Präsidenten den Untreue-Verdacht ins Treffen, der seit längerem Gegenstand von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist. Verzetnitsch habe sein Am Fleischmarkt in der Wiener Innenstadt gelegenes Penthouse "ohne Wissen und Willen der Beklagten" (d.h. des ÖGB, Anm.) zu einem "nicht angemessenen Zins angemietet", heißt es in dem Schriftsatz des ÖGB. Verzetnitsch war 1990 in die Räumlichkeiten gezogen, wobei ihn Anwalt Ehm unter Hinweis auf ein im BAWAG-Strafakt enthaltenes Sachverständigengutachten einer "Unterzahlung" bezichtigte: In der Expertise soll von einer Schadenssumme von 300.000 Euro die Rede sein.

Verzetnitschs Rechtsbeistand Georg Schima wies diese Verdächtigungen entschieden zurück. Was das Gutachten betrifft, seien die dort vorgenommenen Berechnungen "völlig haltlos". Die Vorgänge rund um die Wohnung wären "seit vielen Jahren bekannt" und demnach kein Entlassungsgrund: "Der angebliche Entlassungstatbestand ist nicht nur verfristet. Er liegt gar nicht vor."

Refco-Affäre steht nicht zur Debatte
Schima zeigte sich weiters überzeugt, dass die "Sondergeschäfte" der BAWAG und die Refco-Affäre seinen Mandanten nicht einmal ansatzweise beträfen: "Da liegt gegen ihn nichts strafrechtlich Relevantes vor! Da wird der Herr Verznetnitsch nicht angeklagt werden!"

Das Verfahren wurde nach rund 40-minütiger Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Den Streitparteien wurde eine Frist von sechs bzw. acht Wochen zur Einbringung weiterer Schriftsätze zugestanden. Der ÖGB regte an, das Verfahren überhaupt so lange zu unterbrechen, bis die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Verzetnitsch abgeschlossen sind. Darüber und über den weiteren Prozessfahrplan wird der Richter im Dezember entscheiden.

(apa/red)

13.10.2006 14:06