Donnerstag, 12. Oktober 2006

BAWAG-Skandal: Elsner will Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einschalten

  • Ex-Banker hält faires Verfahren für nicht möglich
  • Spricht von menschenrechtswidriger Vorverurteilung

Der unter anderem unter schwerem Betrugsverdacht stehende und derzeit in Frankreich auf seine Auslieferung nach Österreich wartende Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner will in seiner Causa den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) einschalten. Elsner übt schwere Kritik an "Indiskretionen der österreichischen Justizverwaltung", berichten mehrere Tageszeitungen.

Elsner-Anwalt Schubert habe beim UVS eine Beschwerde "wegen Verletzung des 'fair trial' und der Unschuldsvermutung" eingebracht, berichten die Tageszeitungen "Die Presse", "Wiener Zeitung" und der "Kurier". Diese Beschwerde sei der erste juristisch notwendige Schritt, um letztlich schon im Vorfeld des Prozesses gegen Elsner durch den EGMR in Strassburg feststellen zu lassen, dass ein faires Verfahren nicht mehr möglich ist. Das Recht auf ein solches "fair trial" sei in der Menschenrechtskonvention festgeschrieben.

Menschenrechtswidrige Vorverurteilung
Als Grund für die Beschwerde gibt Elsner an, dass wiederholt dem Amtsgeheimnis unterliegende Aktenteile den Medien zugespielt wurden. Höhepunkt sei der vollständige Abdruck des Entwurfes der Anklageschrift im Nachrichtenmagazin NEWS gewesen. All diese Indiskretionen hätten zu einer menschenrechtswidrigen Vorverurteilung geführt.

Sollte der EGMR zum Schluss kommen, dass das Verfahren gegen Elsner den Prinzipien eines "fair trial" widerspricht, dann müsste das Verfahren aufgehoben werden, so Schubert. Eine eventuelle Verurteilung Elsners wäre nichtig. Wie hoch die Chancen dafür sind, sei allerdings schwer zu beurteilen, heißt es. Laut Schubert werde damit juristisches Neuland betreten, einen vergleichbaren Fall habe es bisher noch nicht gegeben.

Gleich vier namhafte Behörden werden laut den Zeitungsberichten von dem früheren BAWAG-Chef wegen Weitergabe geheimer Akten an Medien belangt, das Landesgericht für Strafsachen Wien, die Staatsanwaltschaft Wien, die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium.

Elsner argumentiert in seiner Beschwerde damit, dass "seit Monaten von den belangten Behörden (...) wiederkehrend streng vertrauliche und dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen und Aktenbestandteile an Printmedien, etwa die Wochenzeitschrift 'News' (...) weitergegeben" würden. Und er ist der Ansicht, dass maßgeblich beeinflusst durch die widerrechtliche Weitergabe von geheimen Aktenbestandteilen und mit tatkräftiger politischer Unterstützung in Österreich "eine hasserfüllte Stimmung mir gegenüber erzeugt wurde."

Die Weitergabe der Informationen aus dem Strafakt stelle eine strafbare Handlung, nämlich die Verletzung des Amtsgeheimnisses dar, die nur mit Vorsatz begangen werden könne. Die in engen zeitlichen Abständen wiederkehrende Veröffentlichung von Akten lege den Verdacht nahe, das die Zuleitung von geheimen Aktenteilen an die Presse systematisch erfolgten. Zumindest würden diese Weitergaben ein völlig unzureichendes Kontrollsystem aufzeigen. Fazit Elsners: "Die österreichweite und öffentliche Verurteilung meiner Person schließt von vornherein ein faires Verfahren (...) gegen mich aus."

Um nun bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorstoßen zu können, müsste Elsner allerdings vorher den nationalen Instanzenzug durchlaufen. Das heiße, dass er mit seiner Beschwerde bis vor den Verfassungsgerichtshof gehen müsste. Theoretisch sei denkbar, dass der Europäische Gerichtshof letztlich Österreich wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt. Auf die nationale Rechtsprechung im Fall Elsner hätte dies aber keinen direkten Einfluss, heißt es.

(apa/red)

12.10.2006 18:47