Donnerstag, 12. Oktober 2006

Streit um Fußball-Berichterstattung im TV: Sendezeit sorgt wieder für Unstimmigkeiten

  • Debatte ORF-Premiere-ATV: Schriftliche Entscheidung
  • Liga-Fernsehrechte werden Ende '06 ausgeschrieben

Die Fußball-TV-Berichterstattung entwickelt sich an Österreichs Höchst-Gerichten zum Dauerbrenner. Nun beschäftigte diese Causa erneut den Verfassungsgerichtshof, der in einer mehrstündigen öffentlichen Sitzung die Beschwerden von ORF und Premiere gegen eine Entscheidung des Bundeskommunikationssenates verhandelte sowie eine Beschwerde von ATV, weil der BKS diesen nicht als Verfahrenspartei anerkannt hatte. Gleich vorweg: Eine Entscheidung ist nicht gefallen - der Bescheid ergeht schriftlich.

ORF und der Pay-TV-Sender Premiere, der die Exklusivrechte für die Österreichischen Profi-Ligen (T-Mobile Bundesliga und Red Zac Erste Liga) innehat, haben Beschwerde bezüglich der "Fußball-Kurzberichterstattung" eingebracht - freilich aus unterschiedlicher Motivation heraus.

Der BKS hatte festgelegt, dass der ORF 90 Sekunden pro Ereignis (also pro Spiel, nicht pro Spieltag) über die Bundesliga berichten darf. Premiere sieht darin sein Recht auf Eigentum und Erwerbsfreiheit verletzt und argumentiert, dass eine derart großzügige Auslegung der "Kurzberichterstattung" ihre Exklusivrechte entwerten würde. Premiere-Rechtsanwalt Egon Engin-Deniz plädierte daher erneut dafür, die 90 Sekunden Berichterstattungsrecht auf ein angemessenes Ereignis, nämlich auf eine gesamte Runde zu beschränken. Pro Spiel solle der ORF maximal zehn Sekunden berichten dürfen.

Der ORF wehrte sich wiederum gegen inhaltliche Vorgaben, die der BKS mit der Kurzberichterstattung verknüpft hatte und wonach lediglich Sequenzen von spielentscheidender Bedeutung, wie Tore, Elfmeter oder gewisse Lattenschüsse, gezeigt werden dürfen. Rechtsvertreter Gottfried Korn sah hierin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit und sprach einer Behörde wie dem BKS ab, im Vorhinein festlegen zu können, was aus journalistischer Sicht bei dem jeweiligen Spiel von informativer und spielentscheidender Bedeutung ist.

Weiters wurde seitens des ORF Beschwerde wegen des an Premiere Österreich zu entrichtenden Entgelts von 1.000 Euro eingebracht. Diese ebenfalls vom BKS festgesetzte Summe empfand der ORF als zu hoch und plädierte für eine Absenkung auf 600 Euro. Der Betrag von 1.000 Euro wurde auch seitens der Höchstrichter sehr kritisch hinterfragt, da er offenbar ohne Zuziehung eines Sachverständigen-Gutachtens festgesetzt wurde.

Der Rechtsvertreter des BKS räumte ein, man habe zu einer "schnellen Lösung" kommen wollen, außerdem habe es keinen österreichischen Vergleichswert gegeben. Der Betrag orientiere sich an für Fußball-Berichterstattung sonst üblichen Zahlungen - die Minute bei einem Europameisterschaftsmatch würde etwa bis zu 9.000 Euro kosten.

Privatsender ATV, der derzeit bezüglich der Bundesliga-Berichterstattung eine Art Zweitrecht vom Exklusivrechteinhaber Premiere erworben hat, hatte wiederum Beschwerde eingelegt, weil der BKS den Sender nicht als Verfahrenspartei anerkannt hatte. Die Parteistellung wurde ATV auch in einem Vorverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof abgesprochen, weshalb VfGH-Präsident Karl Korinek den Einwand von ATV-Anwalt Gerald Ganzger in Zweifel zog.

Nach der öffentlichen Verhandlung wurden die üblichen nichtöffentlichen Beratungen der Verfassungsrichter fortgesetzt. Von deren Verlauf wird es abhängen, ob eine Entscheidung noch in dieser Session fällt. Die Fußball-TV-Rechte haben schon mehrfach die Höchstgerichte beschäftigt. So hat der VfGH im Vorjahr eine Beschwerde von ORF und ATV abgelehnt und dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten.

Die Fernsehrechte an der Bundesliga werden Ende 2006 neu ausgeschrieben. Nach jüngsten Signalen von den Bundesliga-Verantwortlichen wird es künftig nicht mehr einen großen Exklusivvertrag, sondern mehrere Pakete geben. Verschiedene Sender könnten dann etwa die Rechte für einzelne Live-Spiele sowie eine Zusammenfassung erwerben. Damit könnte auch der ORF außerhalb der Kurzberichterstattung wieder zum Zug kommen.

(apa/red)

12.10.2006 15:15