Causa BZÖ schlägt hohe Wellen: Auch Hans Peter Martin stellt Rechtmäßigkeit in Frage
- Angeblich auch Manipulationen bei Wahl-Auszählung
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Der bei der Nationalratswahl an der Vier-Prozent-Hürde gescheiterte Hans-Peter Martin hat seinen Anwalt beauftragt, die Frage der Rechtmäßigkeit des BZÖ-Wahlergebnisses unter die Lupe zu nehmen. Anlass dafür seien die "Schikanen" beim Sammeln der Unterstützungserklärungen und die zahlreichen Versuche, sich mit formalem Schnickschnack gegen ihn zu richten. "Für die, die in der Regierung waren, gelten andere Regeln", so Martin.
Was die Wahlabwicklung anlangt, kritisierte Martin im Gespräch mit der APA, "Die die drin sind, können sich's richten, denen, die rein wollen, macht man es extrem schwer." Die Liste Martin sei nicht in den betreffenden Gremien wie der Bundeswahlbehörde vertreten gewesen. Daher hat Martin seinem Anwalt gleich einen zweiten Auftrag erteilt: Nachdem die Weißen keine Wahlzeugen in die Wahlbehörden entsenden durften, soll der Jurist möglichen Manipulationen bei der Wahlauszählung nachgehen. Martin sind angebliche Manipulationen zugetragen worden.
Einmal mehr kritisierte Martin den ORF. Er durfte an keiner öffentlichen Debatte im staatlichen Rundfunk teilnehmen. "Hätte das BZÖ nicht teilnehmen dürfen, wenn sie nicht so reingeschoben worden wären, wären sie nicht gewählt worden", glaubt Martin. Die "Bevorzugung der etablierten Parteien durch Behörden und durch den ORF würde den Wählerwillen entstellen".
(apa/red)
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