Streit mit Grünen vorprogrammiert: FPÖ will Volksanwalt-Posten nicht abgeben!
- Freiheitliche wollen Nachfolger für Stadler stellen
- Grüne erheben als Wahl-Dritte Anspruch auf Posten
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Die FPÖ besteht auch nach ihrem Abrutschen auf Platz vier hinter den Grünen auf das Nachnominierungsrecht für den dritten Volksanwalt bis zum Ende der laufenden Funktionsperiode am 30. Juni 2007. Die Frage der Nachnominierung ergibt sich durch den voraussichtlichen Wechsel von Ewald Stadler in den Nationalrat. Offen ist nach Meinung der Blauen aber auch die Bestellung der neuen Volksanwälte ab dem 30. Juni 2007, denn laut Gesetz steht das Nominierungsrecht der drittstärksten Partei gemessen an den Mandaten zu - Grüne und FPÖ haben seit jeweils 21 Sitze.
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache meldete jedenfalls in einer Aussendung den Anspruch seiner Partei auf die Nachnominierung für Stadler an. Die FPÖ gehe davon aus, "dass ihr und sonst niemandem diese Position für die laufende Volksanwaltschaftsperiode bis Juni 2007 jedenfalls zustehe". Für die nachfolgende Periode werde dann "auf Basis der Gesetzeslage eine Entscheidung zu treffen sein", so Strache. Für die FPÖ ist die Bestellung der neuen Volksanwälte ab 30. Juni 2007 damit offenbar noch offen.
Grünen erheben Anspruch auf Posten
Die Grünen haben ihren Anspruch auf den Posten jedenfalls schon erhoben. Parteichef Alexander Van der Bellen kündigte bei einer Pressekonferenz an, durch Rechtsexperten klären zu wollen, ob die Grünen das Amt gleich nach dem Wechsel Stadlers ins Parlament besetzen wollen oder ob die Freiheitlichen diese Position doch bis Juni 2007 behalten. Van der Bellen forderte gleichzeitig eine Reform der Gesetzgebung. Die Bestellung der Volksanwälte sei unklar, weil die Begriffe Wahlpartei, politische Partei und Fraktion im Nationalrat vermischt würden.
Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sieht das Nominierungsrecht bis 2007 "eindeutig" bei der FPÖ. "Daran kann man nicht ernsthaft zweifeln", so der Experte zur APA. Ein Streit mit dem BZÖ, wie etwa beim Listenplatz, würde sich damit erübrigen. Die Bestellung der neuen Volksanwälte nach Ablauf der Funktionsperiode liegt nach Meinung Öhlingers allerdings bei den Grünen. Laut Gesetz seien zwar die Mandate ausschlaggebend, "nach sachlichen Kriterien" wäre es aber den Grünen zu geben.
Zu Thema Dritter Nationalratspräsident meinte Strache, dass "der Ball jetzt zunächst bei den Grünen liegt, einen geeigneten Kandidaten zu nominieren". Wie die Sache aber letztendlich ausgehe, könne man nicht voraussagen. Die Geschichte des Hauses zeige nämlich, dass "nominierte Kandidaten nicht automatisch auch schon gewählt" seien, meinte Strache, der die Nominierung als "staatspolitischen Nagelprobe für die Grünen" bezeichnete.
Das Endergebnis der Wahl, bei dem die Grünen mittels Wahlkarten die FPÖ überholt haben, nahmen die Freiheitlichen "selbstverständlich zur Kenntnis", erklärte Strache. Es sei "schmerzhaft", dass man an ein paar Stimmen "letztlich gescheitert ist", sagte er im ORF-Radio.
(apa/red)
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