Freispruch für Mutter von Mordversuch: Frau wehrte sich gegen brutalen Ehemann
- Schwurgericht erkannte die Notwehrsituation an
Jene 26-jährige, vierfache Mutter aus Somalia, die wegen Mordversuchs an ihrem Ehemann vor einem Salzburger Schwurgericht stand, durfte am Abend Mensch nach Hause gehen. Die Geschworenen qualifizierten den Messerstich als schwere Körperverletzung, die Tat sei aus einer Notwehrsituation heraus erfolgt. Deshalb lautete das Urteil auf Freispruch. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist es nicht rechtskräftig.
Die Frau wurde am 9. Juni 2006 in einer Salzburger Wohnung von ihrem betrunkenen Ehemann mehrmals attackiert und geschlagen. Daraufhin versetzte sie ihm einen lebensgefährlichen Messerstich in den Brustkorb. "Ich wollte ihm nur ein bisschen Schmerz zufügen, damit er endlich aufhört", beteuerte die Angeklagte. Ihr Verteidiger Gerhard Mory hatte auf Freispruch plädiert. Sieben der acht Geschworenen stimmten dafür. Die Angeklagte wurde nach dem Urteilsspruch gegen 20.00 Uhr enthaftet. (apa)
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