Prügel-Affäre um Sprecher von Gastinger: Anweisung zum Rauswurf von Westenthaler?
- Pöchinger zitiert: "Haut's die Arschlöcher raus"
- BZÖ-Chef hat "Garantenstellung" für Bodyguard
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Schwere Vorwürfe gegen BZÖ-Chef Peter Westenthaler kommen vom Justizministeriums-Sprecher Christoph Pöchinger. Dieser hatte eine Anzeige wegen Körperverletzung eingebracht, weil er in einem Lokal von einem Bodyguard Westenthalers verprügelt worden sei. Kurz zuvor habe Westenthaler den Leibwächter aufgefordert, ihn aus dem Lokal zu werfen, sagte Pöchinger zur APA.
Begonnen hat der Streit laut Pöchinger, als Westenthaler ihn und den ebenfalls anwesenden Kabinettschef im Justizministerium für den Parteiaustritt von Ressortchefin Karin Gastinger mitverantwortlich gemacht habe. Westenthaler habe daraufhin gerufen: "Haut's die Arschlöcher raus." Daraufhin habe ihn der Leibwächter vom Barhocker gerissen, in einen Vorraum des Lokals gezerrt und dort getreten, so Pöchinger.
Augenzeugen hätten ihm danach berichtet, dass Westenthaler andere Gäste davon abgehalten habe, ihm zu helfen. Mitarbeiter von Vizekanzler Hubert Gorbach seien aber trotzdem dazwischen gegangen. Ein ihm Unbekannter habe ihn daraufhin aus dem Lokal gebracht, wo er ein Taxi gerufen habe, berichtet Pöchinger.
Neben Westenthaler im Lokal anwesend waren demnach unter anderem BZÖ-Klubchef Herbert Scheibner sowie Mitarbeiter Gorbachs, BZÖ-Sprecher Lukas Brucker und Heimo Lepuschitz, der im Wahlkampf die Pressearbeit für Veit Schalle übernommen hatte. Scheibners Pressesprecher bestätigte gegenüber der APA dessen Anwesenheit. Scheibner habe von dem Vorfall aber "nichts mitbekommen" und sei von der Polizei auch nicht befragt worden.
Westenthaler hat "Garantenstellung" für Bodyguard
Falls tatsächlich der Bodyguard von Westenthaler Pöchinger attackiert haben sollte, so kann das für den BZÖ-Chef ein juristisches Nachspiel haben. Laut einem Strafrechtsexperten an kompetenter Stelle hat der BZÖ-Chef gegenüber seinem Bodyguard nämlich eine "Garantenstellung". Das heißt, dass er sich im Fall des unterlassenen Eingreifens bei einer erkennbaren Attacke für das selbe Delikt verantworten müsste wie der mutmaßliche Täter.
Der Unterschied konkret: Ist eine Person mit einem Freund unterwegs und dieser zettelt eine Schlägerei an, so ist man vielleicht "menschlich" dafür verantwortlich, strafrechtlich kann man allerdings nicht belangt werden. Anders ist die Lage, wenn man gegenüber der Person, die einen begleitet, einen Garantenstatus hat. Dies ist etwa der Fall bei einem minderjährigen Kind, für das man erziehungsberechtigt ist, oder eben für einen engagierten Bodyguard.
In diesem Fall ist zu klären, inwieweit die Person mit der Garantenstellung den Vorfall mitbekommen hat. "Wenn Ihr Kind plötzlich jemanden wie aus dem nichts schlägt, so sind Sie natürlich nicht verantwortlich", so der Experte. Falls sich der Konflikt allerdings merklich zugespitzt hat und nicht eingegriffen wurde, so ist die Person mit Garantenstellung mitverantwortlich. Im konkreten Fall würde sich etwa Peter Westenthaler ebenfalls wegen Körperverletzung verantworten müssen.
Falls Westenthaler seinen Bodyguard durch Äußerungen ermuntert haben könnte, den Pressesprecher zu attackieren, so hätte dies noch schwere Konsequenzen. In diesem Fall würde sich der BZÖ-Chef nicht nur wegen nicht Nachkommens seiner Garantenstellung, sondern viel mehr wegen Anstiftung verantworten müssen. Die genauen Umstände des einzelnen Vorfalls müssten aber letztlich natürlich von einem Gericht geklärt werden, hieß es.
Bündnis klagt Pöchinger wegen Verleumdung
Das BZÖ hat eine Verleumdungsklage gegen den Pressesprecher von Justizministerin Karin Gastinger angekündigt. Christoph Pöchingers Anschuldigungen seien völlig aus der Luft gegriffen. (apa/red)
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