Spannende Regierungsbildung: Große
Koalition hätte eine Zwei-Drittel-Mehrheit
- Verfassungsmehrheit bei rot-schwarzer Regierung
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Sollten SPÖ und ÖVP sich wieder zur Großen Koalition zusammentun, hätte die Regierung der nächsten vier Jahre wieder eine Verfassungsmehrheit - und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vermutlich weniger zu tun. Denn in den vergangenen sechs Jahren hatte die schwarz-blau-orange Regierung nie genug Abgeordnete, um ohne Unterstützung durch andere Parteien Verfassungsgesetze zu beschließen. Viele Gesetzesänderungen und "Reformen" landeten deshalb mittels Drittel-Antrag der Oppositions-Mandatare vor dem VfGH, und viele wurden auch zumindest teilweise aufgehoben.
Nach der gestrigen Nationalratswahl kämen - laut vorläufigem Endergebnis - SPÖ und ÖVP gemeinsam auf 134 Mandate. Das sind weit mehr als die für die Zwei-Drittel-Mehrheit (seit der Wahlrechtsreform 1971) nötigen 122 Mandate.
Die bisher 33 Jahre lang regierende Große Koalition von SPÖ und ÖVP stützte sich fast die ganze Zeit über auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit. 1994 verlor sie sie vorübergehend, bis zur vorgezogenen Neuwahl 1995. Auch von 1999 bis 2002 hätte Rot-Schwarz weniger als zwei Drittel der Nationalratssitze innegehabt, ab 2002 dann doch wieder - aber da regierten sie nicht miteinander.
An einer Zwei-Drittel-Mehrheit einer möglichen Großen Koalition können die Wahlkarten nichts mehr ändern. Und auch auf die möglichen Regierungsformen dürften sie wenig Einfluss haben.
(apa/red)
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