Montag, 2. Oktober 2006

Spannende Regierungsbildung: Große
Koalition hätte eine Zwei-Drittel-Mehrheit

  • Verfassungsmehrheit bei rot-schwarzer Regierung

Sollten SPÖ und ÖVP sich wieder zur Großen Koalition zusammentun, hätte die Regierung der nächsten vier Jahre wieder eine Verfassungsmehrheit - und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vermutlich weniger zu tun. Denn in den vergangenen sechs Jahren hatte die schwarz-blau-orange Regierung nie genug Abgeordnete, um ohne Unterstützung durch andere Parteien Verfassungsgesetze zu beschließen. Viele Gesetzesänderungen und "Reformen" landeten deshalb mittels Drittel-Antrag der Oppositions-Mandatare vor dem VfGH, und viele wurden auch zumindest teilweise aufgehoben.

Nach der gestrigen Nationalratswahl kämen - laut vorläufigem Endergebnis - SPÖ und ÖVP gemeinsam auf 134 Mandate. Das sind weit mehr als die für die Zwei-Drittel-Mehrheit (seit der Wahlrechtsreform 1971) nötigen 122 Mandate.

Die bisher 33 Jahre lang regierende Große Koalition von SPÖ und ÖVP stützte sich fast die ganze Zeit über auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit. 1994 verlor sie sie vorübergehend, bis zur vorgezogenen Neuwahl 1995. Auch von 1999 bis 2002 hätte Rot-Schwarz weniger als zwei Drittel der Nationalratssitze innegehabt, ab 2002 dann doch wieder - aber da regierten sie nicht miteinander.

An einer Zwei-Drittel-Mehrheit einer möglichen Großen Koalition können die Wahlkarten nichts mehr ändern. Und auch auf die möglichen Regierungsformen dürften sie wenig Einfluss haben.

(apa/red)

2.10.2006 14:53