Acht Jahre Haft: 67-jähriger Pensionist missbrauchte Nachbarstochter jahrelang
- Auch pornografische Videos und Fotos angefertigt
- Opfer trug schwere seelische Leiden davon
Wegen jahrelangen Missbrauchs einer Minderjährigen ist am Landesgericht Klagenfurt ein 67-jähriger Pensionist von einem Geschworenengericht zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, eine Nachbarstochter regelmäßig sexuell missbraucht und auch Videos und pornografische Bilder angefertigt zu haben. Der Angeklagte wurde noch im Gerichtssaal verhaftet, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Laut Staatsanwältin Carmen Riesinger hatte der Angeklagte die heute 25-jährige Tochter eines Nachbarn zwischen 1987 und 1995 regelmäßig sexuell missbraucht. Zudem habe er seine Übergriffe "auf Video aufgezeichnet" und Polaroidfotos angefertigt, erklärte die Anklägerin. Weiters habe der Mann versucht, sich auch an der damals achtjährigen Schwester des Opfers zu vergreifen.
Die junge Frau habe durch den jahrelangen Missbrauch laut dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Fritz Neumann "schwere seelische Leiden" davongetragen. "Das äußert sich in emotionaler Labilität, sozialem Rückzug und schweren Depressionen", ergänzte Riesinger. Der Angeklagte habe sein Opfer mit "Geld, Sachgeschenken und Einschüchterungen" gefügig gemacht.
"Erst mit 18 Jahren hat sich das Opfer getraut, ihrem Peiniger aus dem Weg zu gehen", sagte die Staatsanwältin. Mit 22 habe sie sich ihren Eltern anvertraut, seither ist sie in psychiatrischer Behandlung.
"Ich bin unschuldig", beteuerte der Pensionist gegenüber Richter Christian Liebhauser-Karl. Der Kärntner war bereits 1997 wegen eines einschlägigen Delikts verurteilt worden. "Das war ein Fehlurteil", erklärte er gegenüber den Geschworenen. Er habe zwar eine sexuelle Beziehung zur Nachbartochter gepflegt, "aber erst als sie 17 war", sagte der Angeklagte.
Missbraucht worden sei das Mädchen vielmehr vom eigenen Vater. "Was er gemacht hat, will er mir zuschanzen", behauptete der Pensionist. Trotz der leugnenden Verantwortung des Angeklagten fiel der Wahrspruch der Geschworenen mit 8:0 eindeutig aus. Der 67-Jährige wurde wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr noch im Geschworenensaal verhaftet. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
(apa/red)
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