Freitag, 29. September 2006

Bemerkenswertes Urteil am Arbeits- und Sozialgericht Linz: Strippen ist Leasingarbeit

  • Russin forderte erfolgreich einige tausend Euro ein
  • Von Agentur an Clubs in Oberösterreich vermittelt

Das Arbeits- und Sozialgericht Linz ist im Fall einer Stripperin zu einem bemerkenswerten Urteil gekommen: Die Arbeit der gebürtigen Russin sei vergleichbar mit Verträgen von Personalleasingfirmen. Die Frau war von einer Agentur an Clubs in Oberösterreich vermittelt worden. Als sie keine Gage mehr bekam, wandte sich die Tänzerin im heurigen Frühjahr an die Arbeiterkammer (AK).

Es ging um einige tausend Euro. "Das Urteil ist bereits rechtskräftig", wird David Bergsmann, Rechtsreferent der AK Oberösterreich, von den "Salzburger Nachrichten" zitiert. Dass es so schnell dazu kam, sei letztlich auch der Agentur zu verdanken. Der Betreiber war laut Arbeiterkammer nicht bei Gericht erschienen und hatte das damit begründet, dass die Justiz nicht zuständig sei.

Das Gericht sah das aber anders und fällte ein Versäumnisurteil. Demnach sei die Arbeit der Tänzerin ein normales Arbeitsverhältnis, es handle sich aber um eine Arbeitskräfteüberlassung durch die Agentur. (apa/red)

29.9.2006 17:13