Licht am Tag-Strafen weiter uneinheitlich: Fehlende Harmonisierung wird bemängelt
- Autofahrerclubs sprechen unverblümt von Abzocke
- Teilweise Unterschiede der Strafhöhe von bis zu 49.-

·Lichtbestimmungen europäischer Länder
Wann Sie wo unter Tags Licht einschalten müssen
Erneut üben die Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ Kritik an der Art und Weise, wie Licht am Tag-Sünder bestraft werden. Verkehrsexperten gehen mittlerweile sogar soweit, in einigen Fällen von "gesetzeswidriger Strafpraxis" und "Abzocke" zu sprechen. Allgemein wird die fehlende Bundesländer-Harmonisierung bemängelt.
Es wurden Fälle bekannt, wo Lenker, die ohne Licht unterwegs waren, unmittelbar hintereinander zwei Mal bestraft worden waren - einmal während der Fahrt, ohne angehalten zu werden, und kurz darauf von einer Polizeistreife. "Licht am Tag hat die Straßen sicherer gemacht. Es ist eine sehr sinnvolle Maßnahme, von der wir überzeugt sind. Hier geht es nicht nur um dreiste Abzocke, mit solch derart verfehlten Maßnahmen erreicht man in der Bevölkerung Ärger und schürt Abwehrreaktionen", warnte etwa ÖAMTC-Jurist Hugo Haupfleisch.
Forderungen des ÖAMTC
Der Club hatte sich im Zuge der Licht am Tag-Diskussion dafür ausgesprochen, dass Lichtsünder erst einmal von der Polizei angehalten und an das Einschalten des Lichtes erinnert werden sollen. Wird eine Bestrafung von der Exekutive für nötig gehalten, fordert der ÖAMTC, entsprechend dem Erlass des Verkehrsministeriums, bundesweit einheitlich 15 Euro-Organmandate zu verhängen. Die Kritik habe schon erste Wirkung gezeigt: In der Steiermark seien die Strafen für Lichtsünder bereits gesenkt worden. Haupfleisch: "Wir erwarten, dass die übrigen Bundesländer rasch deutliche Reduzierungen der Licht-Straftarife vornehmen."
ARBÖ kritisiert Uneinheitlichkeit der Strafen
Von einheitlichen Strafen für Verkehrsdelikte sei man in Österreich laut ARBÖ "noch meilenweit entfernt". "Für ein und dasselbe Delikt können die Strafen bis zu 49 Euro auseinanderklaffen. Das Problem betrifft auch die neue Pflicht zu Licht am Tag", so ARBÖ-Vizepräsident Herbert Grundtner. Die im Herbst 2004 getroffene freiwillige Vereinbarung der Bundesländer über eine Harmonisierung der Verkehrsstrafen habe "offensichtlich nicht gegriffen".
Enttäuschendes Ergebnis
Die meisten Bundesländer haben nach ARBÖ-Angaben gar nicht reagiert und ihre Strafhöhen beibehalten. Die Strafhöhen würden genauso weit auseinander klaffen wie im Jahr 2004. "Alles in allem ein enttäuschendes Ergebnis", hieß es in einer Aussendung. (apa/red)
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