Dienstag, 5. September 2006

Pfleger aus Osten vor der Legalisierung: Bartenstein-Verordnung in Begutachtung!

  • Neuregelung könnte schon ab November in Kraft sein
  • Pflege zu Hause wäre dann nicht mehr strafbar

Arbeitsminister Martin Bartenstein hat den Begutachtungsentwurf für eine Verordnung zur Pflege im privaten Bereich in Begutachtung geschickt. Die Begutachtung dauert vier Wochen, d.h. nach den Wahlen können die Stellungnahmen eingearbeitet werden. Im Ö1-"Mittagsjournal" kündigte der Minister an, dass die Neuregelung mit November in Kraft treten soll. Geplant ist, die Sperre für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern für Pflegedienste in Privathaushalten aufzuheben.

Damit können jene geschätzten 40.000 Pflegekräfte vor allem aus Tschechien und der Slowakei, die derzeit in Österreich illegal arbeiten, legalisiert werden. Der Verordnungsentwurf sieht nur diese Änderung im Ausländerrecht vor. Ausdrücklich gilt die Aufhebung der Übergangsfrist für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern nur für private Haushalte, in denen sich ein Pflegebedürftiger befindet. Damit soll es keine Konkurrenz für Pflegekräfte in Pflegeheimen geben.

Die Beschäftigung von Pflege- und Betreuungskräften in Privathaushalten ist damit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht mehr bewilligungspflichtig und auch nicht mehr strafbar. Bartenstein: "Mit dieser Regelung nehmen wir tausenden Familien in Österreich die Angst, dass Sie wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern bestraft werden könnten. Mir geht es darum, für die betroffenen Familien, ihre zu pflegenden Angehörigen aber auch für die ausländischen Pflegekräfte rasch eine rechtliche Basis zu schaffen und so einen Teil der Sorgen zu nehmen. Die ausländerrechtliche Legalisierung sei im Bereich der Pflege das derzeit dringendste Problem, das so gelöst werde."

Noch offen sind Fragen der Sozialversicherung und der Entlohnung. Als Basis für diese Lösung sieht Bartenstein das Hauangestelltengesetz vor. Bartenstein plädierte für eine sachliche Debatte. Er hält eine "große Lösung" unter Einbeziehung der Sozialpartner für möglich.

BZÖ weiter strikt gegen Legalisierung
Für das BZÖ kommt eine Legalisierung von illegalen Ausländern weiterhin "nicht in Frage". Das erklärte Bündnissprecher Uwe Scheuch. Das BZÖ werde alles daran setzen, dass dem Versuch von Kanzler Wolfgang Schüssel und Bartenstein, "den Arbeitsmarkt mit osteuropäischen Billigarbeitskräften zu überschwemmen, ein Riegel vorgeschoben wird".

Scheuch verwies auf die Forderung von BZÖ-Obmann und Spitzenkandidat Peter Westenthaler, Arbeitslose als Hilfskräfte für den Pflegebereich heranzuziehen. "Wir haben genug Ressourcen in Österreich. Die Panikaktion von Bartenstein, illegale Ausländer legalisieren, ist unnötig und falsch", so der BZÖ-Bündnissprecher.

Regelung im Detail:
Die Ausnahme gilt nur bei Tätigkeiten in Privathaushalten, in denen eine pflegebedürftige Person mit einem Bundespflegegeldbezug von mindestens Stufe 1 lebt und diese Person persönlich betreut wird. Mit dieser Einschränkung wird sichergestellt, dass legalisierten Pflegekräfte nicht mit den am Arbeitsmarkt verfügbaren bzw. über das Arbeitsmarktservice ausgebildeten Pflegekräften, die vorwiegend in Einrichtungen der Pflegeorganisationen Beschäftigung finden, in Konkurrenz treten.

Die Ausnahmebestimmung gilt nur für Haushalte, in denen Personen mit Pflegegeldbezug ab der Stufe 1 persönlich betreut werden, um eine bewilligungsfreie Zulassung unqualifizierter Haushaltshilfen (Reinigungspersonal, Gartenbetreuer, etc.) zu vermeiden. Es sind nur Tätigkeiten erfasst , die der ASVG-Vollversicherungspflicht unterliegen (ab 333,16 Euro monatlich). Damit ist sichergestellt, dass die betroffenen Pflegekräfte nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt werden und für die Dauer ihrer Beschäftigung in Österreich einen vollen Sozialversicherungsschutz genießen. (apa/red)

5.9.2006 13:53