Nach jahrelangem Streit: Innenminister einig über Anti-Terror-Datei für Deutschland
- Identität, Religion und Auslandsreisen gespeichert
- mehr Videoüberwachung auf Bahnhöfen & Flughäfen
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Behörden-Versäumnisse bei der Terrorabwehr
In Deutschland soll eine Anti-Terror-Datei geschaffen werden, die erstmals Informationen der Polizeibehörden und der Geheimdienste miteinander verknüpft. Darauf einigten sich nach jahrelangem Streit die Innenminister des Bundes und der Bundesländer.
Zudem soll zur Bekämpfung des Terrorismus die Video-Überwachung ausgeweitet und das Ausländerrecht überprüft werden. Der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will noch im September einen Gesetzentwurf im Kabinett vorlegen. Die Sondersitzung der Innenminister war nach den versuchten Anschlägen mit Kofferbomben auf zwei Regionalzüge Ende Juli angesetzt worden.
Schäuble sprach von einer vernünftigen und verfassungsrechtlich einwandfreien Lösung. Die Sicherheitslage sei angespannt. Die Vorbereitungen zur Schaffung der Datei sollten noch vor dem Bundestagsbeschluss beginnen. "Der internationale Terrorismus lässt uns möglicherweise nicht so viel Zeit", sagte der CDU-Politiker. Seiner Einschätzung nach werde die Gefährdung künftig eher zu- als abnehmen. Die versuchten Anschläge auf die beiden Regionalzüge hätten sich allerdings auch durch die neue Datei nicht verhindern lassen, da die Verdächtigen vorher nicht auffällig geworden seien.
Keine Einigkeit erzielten die Innenminister hinsichtlich der Videoüberwachung. Zwar verständigten sie sich auf eine Ausweitung dieser Sicherheitsmaßnahme auf Bahnhöfen sowie Flug- und Seehäfen. Der Einsatz von Videokameras auf öffentlichen Plätzen blieb dagegen strittig.
Die Sonderkonferenz der Innenminister war nach den ersten Ermittlungsergebnissen zu dem versuchten Kofferbombenanschlag auf zwei Regionalzüge in Nordrhein-Westfalen einberufen worden. Die Schaffung einer Anti-Terror-Datei stand bei der Tagung im Mittelpunkt.
Die Sonderkonferenz der Innenminister war nach den ersten Ermittlungsergebnissen zu dem versuchten Kofferbombenanschlag auf zwei Regionalzüge in Nordrhein-Westfalen einberufen worden. Die CDU/CSU hatte für einen möglichst umfangreichen Datenbestand plädiert, aus der SPD kamen verfassungsrechtliche Bedenken.
Die Datei werde eine rasche Abstimmung zwischen den Sicherheitsbehörden ermöglichen, zugleich aber auch dem Datenschutz Rechnung tragen, kündigte Schäuble nach einer Sonderkonferenz mit seinen Länderkollegen in Berlin an. Offen sollen in der Datei lediglich die Grunddaten zur Identität eines Verdächtigen gespeichert werden.
Darüber hinaus werden weitere Einzelheiten verdeckt registriert und erst auf Anfrage hin freigegeben. Dazu zählen Religionszugehörigkeit, Waffenbesitz, Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen, Beruf, Reisebewegungen, Bank- und Telekommunikationsdaten sowie Kontaktpersonen. Zugleich einigten sich die Minister auf eine Ausdehnung der Videoüberwachung an Flughäfen, Bahnhöfen und Seehäfen. Außerdem sollen zur Terrorabwehr Lücken im Ausländerrecht geschlossen werden.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Günther Beckstein (CSU/Bayern), betonte, nicht jeder Polizist werde auf die Datei zugreifen können. Dies bleibe Behördenleitern oder besonderen Beauftragen vorbehalten und sei auch nur in Fällen möglich, wo es um den Kampf gegen den Terrorismus gehe. Lediglich in kritischen Situationen und zur Abwehr unmittelbarer Gefahren sollten die Sicherheitsbehörden direkten Zugriff auf die verdeckten Daten erhalten.
Zu den verdeckten Angaben zählen auch Bewertungen und Einschätzungen der Ermittler zu einem Verdächtigen. Die Sicherheitsbehörden sollen verpflichtet werden, ihre Erkenntnisse in die Datei einzustellen. Eine Ausnahme gilt dabei vor allem für Geheimdienste, die den Schutz ihrer Quellen gefährdet sehen: Sie sollen über Anfragen informiert werden und dann von sich aus weitere Erkenntnisse nennen können.
Über die Anti-Terror-Datei hatten Union und SPD seit Jahren gestritten. Vor allem ging es dabei um die Frage, ob die Datensammlung als Volltext-Datei mit direktem Zugriff auf alle Informationen oder als Index-Datei kommen sollte, die lediglich auf die Behörden verweist, die die gewünschten Informationen besitzen.
Zugriff auf die Datei sollen das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei, der Bundesnachrichtendienst (BND), der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst (MAD), die Landeskriminalämter sowie die Staatsschutzstellen der Länderpolizeien erhalten. Weitere Polizeistellen sollen die Datei in begründeten Fällen ebenfalls einsehen können.
(apa/red)
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