Donnerstag, 7. September 2006

ÖVP will Strafrecht bei Entführungen verschärfen: Doppeltes Strafmaß geplant

  • Molterer: Gesetzesänderung noch heuer im NR
  • Auch Einrichtung eines Opferanwaltes vorgesehen

Die ÖVP will als Konsequenz aus dem Fall Natascha Kampusch das Strafrecht verschärfen. Klubobmann Molterer hat am Donnerstag zum Auftakt der zweitägigen Klubklausur in Bad Schallerbach angekündigt, den Strafrahmen für lang anhaltende Entführungen unter besonders unwürdigen Umständen von derzeit zehn auf 20 Jahre zu verdoppeln.

Laut Molterer sollen die Gesetzesänderungen noch heuer im Parlament beschlossen werden, jedoch nicht mehr vor der Wahl, sondern vom neu gewählten Nationalrat. Dieser wird sich am 30. Oktober konstituieren, so Molterer. Der Klubchef strebt für die Verschärfungen im Strafrecht einen breiten politischen Konsens an: "Wir wollen das so rasch wie möglich, aber solide vorbereitet."

Weiters sieht der ÖVP-Vorschlag die Einrichtung eines Opferanwaltes vor, der professionelle Hilfe garantieren soll. Mit einem Hilfsfonds für Opfer soll auch Hilfe über längere Zeit sichergestellt werden, etwa das Nachholen von Ausbildungen. Dotiert werden soll dieser Fonds aus Strafgeldern.

Schließlich soll durch eine Ergänzung des Strafrechts auch sichergestellt werden, dass bei Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses die Berufsberechtigung aberkannt werden kann. Derzeit gilt das nur für den Öffentlichen Dienst. Künftig soll etwa auch ein Arzt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern seine Berufsberechtigung verlieren, so die Forderung Molterers.

SPÖ-Justizsprecher Jarolim sprach sich unterdessen am Donnerstag für ein Verbrechensopfervorschussgesetz aus. Darin soll sich der Staat verpflichten, im Falle des gerichtlichen Zuspruchs von Schadensansprüchen an das Opfer diesem die Beträge vorzuschießen. Der Staat könne sich die Vorschüsse dann vom Täter zurückholen. (apa/red)

7.9.2006 12:41