Trotz einstweiliger Verfügung: BZÖ verteilt laut FPÖ "freiheitliches" Werbematerial
- FP-Anwalt Schöppl kündigt rechtliche Schritte an
·BZÖ & FPÖ beginnen mit Plakat-Überkleben
5000 Plakate: Kostet alleine BZÖ 200.000 Euro
·"Freiheitlich": BZÖ blitzt bei Gericht ab!
Alle Plakate müssen bis Samstag überklebt sein
·BZÖ darf sich nicht
"Freiheitlich" nennen
Strache erwirkt eine Einstweilige Verfügung
·BZÖ mit Einstweiliger
Verfügung gegen FPÖ
"Wahlbetrug" muss von Plakaten entfernt werden
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·Das prognostizierten die Meinungsforscher
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Offenbar hat das BZÖ in Salzburg Werbematerial mit der Bezeichnung "Die Freiheitlichen" verteilt, obwohl dies dem Bündnis per einstweiliger Verfügung untersagt wurde. Dies berichtet die FPÖ. Man werde dem "Treiben und dem ständigen Rechtsbruch der Orangen" nicht tatenlos zuschauen und neuerlich gerichtliche Schritte einleiten, kündigte ein Anwalt der Blauen an.
Laut "einstweiliger Verfügung des Landesgerichts Wien ist dem BZÖ die Verwendung der Bezeichnung 'Die Freiheitlichen' untersagt. Anstatt sich an die Verfügung zu halten, gehen BZÖ-Staatssekretär Mainoni sowie sein Mitarbeiter Naderer und BZÖ-Nationalratskandidat Schäffer her und verteilen im Wissen über die einstweilige Verfügung frisch und fröhlich das untersagte Material", stellte der FP- Rechtsanwalt fest. Mainoni, Naderer und Schäffer betätigten sich damit wissentlich als Rechtsbrecher", kritisierte der Anwalt weiter. (apa/red)
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